DENA-anerkannt – BAFA & KfW anerkannt

Fördermittel für energetische Sanierung im Großraum Stuttgart

BAFA, KfW, BEG Einzelmaßnahmen, Heizungsförderung, KfW Effizienzhaus – die Förderlandschaft für energetische Sanierungen ist vielfältig und komplex. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten prüfen wir alle verfügbaren Programme, kombinieren sie optimal und unterstützen Sie dabei, dass die Anträge fristgerecht und konform gestellt werden.

  • BAFA BEG Einzelmaßnahmen: 15 % Zuschuss – mit iSFP-Bonus 20 %
  • KfW Heizungsförderung: bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch
  • KfW Effizienzhaus: Kredit + Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen
  • Viele Kombinationsmöglichkeiten – wir untersuchen, was für Ihr Gebäude das Maximum herausholt

Die Förderlandschaft ist komplex – wir kennen den Weg

Bund, Länder und Kommunen stellen jährlich Milliarden Euro für die energetische Sanierung von Gebäuden bereit. Die Programme unterscheiden sich in Art (Zuschuss oder Kredit), Voraussetzungen, Kombinierbarkeit und Förderhöhe – und sie ändern sich regelmäßig. Als eingetragene Energie-Effizienz-Experten in der Bundesliste (KfW & BAFA) sind wir eine notwendige Voraussetzung für viele dieser Förderprogramme.

Die entscheidende Frage ist nie nur: „Welche Förderung gibt es?" – sondern: „Welche Kombination aus Programmen holt für mein konkretes Gebäude das Maximum heraus?" Dafür analysieren wir Ihren Ist-Zustand, Ihre Sanierungsziele und den aktuellen Stand bei BAFA und KfW.

Was unsere Fördermittelberatung für Sie klärt:
  • Welche Programme gelten für Ihr Gebäude und Ihre geplanten Maßnahmen?
  • Was sind die Voraussetzungen – und erfüllen Sie diese bereits?
  • Welche Kombinationen von Programmen sind zulässig und wirtschaftlich sinnvoll?
  • Wann muss der Antrag gestellt werden – vor oder nach Auftragserteilung?
  • Wie hoch ist die realistische Förderquote für Ihr konkretes Vorhaben?
  • Welche Unterlagen und Nachweise werden für die Auszahlung benötigt?
Förderung prüfen lassen

Fördermittel auf einen Blick

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)

15 % Grundförderung – mit iSFP-Bonus bis zu 20 %; bis zu 60.000 € je Wohneinheit

Heizungsförderung KfW

30 % Grundbonus + 5 % Effizienzbonus + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus — Förderdeckel max. 70 %

KfW Effizienzhaus (BEG WG)

Kredit bis 120.000 € je WE (mit EE-/NH-Klasse bis 150.000 €) + Tilgungszuschuss je nach Effizienzklasse – bis zu 37.500 € je WE bei EH-40 EE-/NH-Klasse

iSFP-Bonus (BAFA)

+5 % Förderbonus auf jede BEG-Einzelmaßnahme – förderfähige Ausgaben verdoppelt auf 60.000 €

Voraussetzung vieler Programme

Eingetragener Energie-Effizienz-Experte (EEE) Pflicht – wir sind in der Bundesliste eingetragen

Schrittweise oder komplett sanieren – zwei Strategien, zwei Förderpfade

Grundsätzlich stehen Immobilieneigentümern zwei Wege offen: einzelne Maßnahmen schrittweise umsetzen oder das Gebäude in einem Zug auf Effizienzhaus-Standard bringen. Beide Wege haben eigene Förderprogramme – und lassen sich in vielen Fällen auch kombinieren. Viele Varianten existieren, und wir untersuchen gemeinsam, was für Ihr Gebäude optimal ist.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)

Dämmung, Fenster, Lüftung oder Anlagentechnik (nicht Heizungsaustausch) – jede Maßnahme separat über BAFA fördern lassen. Flexibel planbar, schrittweise umsetzbar.

Heizungsförderung (KfW)

Wechsel auf erneuerbare Heizung (Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie etc.): bis zu 70 % Zuschuss – direkt über die KfW Heizungsförderung.

KfW Effizienzhaus (BEG WG)

Komplettsanierung auf Effizienzhaus-Standard: zinsgünstiger KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss – je besser die Effizienzklasse, desto mehr Zuschuss.

iSFP als Förderbrücke

Der individuelle Sanierungsfahrplan sichert +5 % Bonus auf jede BEG-EM-Maßnahme und ist selbst mit bis zu 50 % durch die BAFA gefördert.

Kombination erlaubt

Viele Programme sind kombinierbar – z. B. BEG EM für Dämmmaßnahmen + Heizungsförderung KfW für den Heizungstausch am selben Gebäude.

Unabhängige Prüfung

Wir sind unabhängig von Herstellern und Handwerkern. Unsere Beratung zielt ausschließlich auf Ihre maximale Förderung – ohne Verkaufsinteressen.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) + Heizungsförderung KfW – Schritt für Schritt maximal gefördert

Wer nicht alles auf einmal sanieren möchte oder kann, profitiert von der Kombination aus BAFA BEG Einzelmaßnahmen und der KfW Heizungsförderung. Beide Programme sind kumulativ und können für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude genutzt werden.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA): 15 % Grundförderung – mit iSFP-Bonus 20 %

Über die BAFA können Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (nicht Heizungsaustausch) gefördert werden: Dachdämmung, Außenwanddämmung, Kellerdecke, Fenster- und Türentausch, Lüftungsanlagen und mehr. Der Grundfördersatz liegt bei 15 % – mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt er auf bis zu 20 %. Die förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP verdoppelt auf 60.000 €. Der Heizungsaustausch läuft separat über die KfW-Heizungsförderung (BEG EH/EM).

Heizungsförderung KfW: bis zu 70 % beim Heizungstausch

Wer die Heizungsanlage auf eine erneuerbare Technologie umstellt (Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie, Fernwärme etc.), kann parallel die KfW Heizungsförderung beantragen. Die Förderung setzt sich zusammen aus:

  • 30 % Grundbonus — für den Umstieg auf eine erneuerbare Heizungsanlage
  • +5 % Effizienzbonus — für besonders effiziente Wärmepumpen (natürliche Kältemittel oder hohe Jahresarbeitszahl)
  • +20 % Klimageschwindigkeitsbonus — beim Tausch einer alten Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung (befristet bis Ende 2028)
  • +30 % Einkommensbonus — für Haushalte mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr
  • Förderfähige Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit – jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit – jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
  • Förderdeckel: maximal 70 % der jeweiligen förderfähigen Kosten

Warum diese Kombination funktioniert

BEG EM (BAFA) und Heizungsförderung (KfW) decken verschiedene Maßnahmen ab und sind daher gleichzeitig für dasselbe Gebäude nutzbar. Ein iSFP erhöht den BAFA-Fördersatz und ist selbst zu bis zu 50 % gefördert. Wichtig: Die Anträge müssen vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden.

Tipp: Zuerst iSFP erstellen, dann Antrag stellen

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) muss vor der BAFA-Antragstellung vorliegen, damit der +5 % Bonus gilt. Wir empfehlen, mit dem iSFP zu beginnen – er zeigt gleichzeitig die wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge aller Maßnahmen über die nächsten Jahre.

Mehr zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung für Einzelmaßnahmen prüfen

Einzelmaßnahmen-Kombination auf einen Blick

BEG EM Grundförderung (BAFA)

15 % Zuschuss auf Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik (nicht Heizungsaustausch)

Mit iSFP-Bonus (BAFA)

Bis zu 20 % Zuschuss + förderfähige Ausgaben auf 60.000 € je Wohneinheit verdoppelt

Heizungsförderung (KfW)

30 % Grundbonus + 5 % Effizienzbonus + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus – Förderdeckel max. 70 %

Kombinierbar

BEG EM (BAFA) + Heizungsförderung (KfW) für dasselbe Gebäude gleichzeitig möglich

Flexibilität

Maßnahmen schrittweise über mehrere Jahre umsetzbar – iSFP 15 Jahre gültig

Antragszeitpunkt

Vor Beauftragung der Handwerker – wir unterstützen Sie dabei, dass die Antragstellung fristgerecht und konform erfolgt

KfW Effizienzhaus (BEG WG) – wenn alles auf einmal saniert wird

Wer das Gebäude in einem Zug auf einen definierten Effizienzhaus-Standard bringt, kann das KfW-Programm BEG Wohngebäude (BEG WG) nutzen. Es verbindet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen und ist für umfassende Sanierungen oft attraktiver als die reine Einzelmaßnahmenförderung.

KfW BEG WG – Sanierung zum Effizienzhaus

KfW Effizienzhaus-Programm im Detail

Tilgungszuschuss je nach Effizienzklasse – Basis-Kredit max. 120.000 €, mit EE-/NH-Klasse bis 150.000 € je Wohneinheit.
Standard Tilgungszuschuss Max. je WE
EH 4020 % von max. 120.000 €24.000 €
EH 40 EE-Klasse25 % von max. 150.000 €37.500 €
EH 40 NH-Klasse25 % von max. 150.000 €37.500 €
EH 5515 % von max. 120.000 €18.000 €
EH 55 EE-Klasse20 % von max. 150.000 €30.000 €
EH 55 NH-Klasse20 % von max. 150.000 €30.000 €
EH 7010 % von max. 120.000 €12.000 €
EH 70 EE-Klasse15 % von max. 150.000 €22.500 €
EH 70 NH-Klasse15 % von max. 150.000 €22.500 €
EH 855 % von max. 120.000 €6.000 €
EH 85 EE-Klasse10 % von max. 150.000 €15.000 €
EH 85 NH-Klasse10 % von max. 150.000 €15.000 €
Denkmal5 % von max. 120.000 €6.000 €
Denkmal EE-Klasse10 % von max. 150.000 €15.000 €
Denkmal NH-Klasse10 % von max. 150.000 €15.000 €
  • EE-Klasse: erneuerbare Energien decken mind. 65 % des Energiebedarfs – NH-Klasse: anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat. Beide schließen sich gegenseitig aus.
  • Worst-Performing-Building-Bonus (WPB): +10 Prozentpunkte – wenn das Gebäude die KfW-WPB-Anforderungen erfüllt
  • Serieller-Sanierungs-Bonus: +15 Prozentpunkte – bei Serieller Sanierung auf EH-40 oder EH-55
  • Tilgungszuschuss wird direkt auf den Kredit angerechnet – senkt die effektive Schuldenlast
  • Energie-Effizienz-Experte (EEE) aus der KfW-Bundesliste als Pflichtvoraussetzung
  • Antrag muss vor Baubeginn bzw. Beauftragung der Handwerker gestellt werden
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den EEE am Ende Pflicht
Für wen geeignet? Eigentümer, die ihr Gebäude umfassend sanieren und dabei einen definierten Effizienzhaus-Standard nachweislich erreichen wollen. Besonders attraktiv bei älteren Gebäuden mit großem energetischem Sanierungspotenzial.

Strategievergleich

Einzelmaßnahmen vs. Effizienzhaus – was passt zu mir?

Beide Strategien haben Vor- und Nachteile. Wir analysieren Ihre konkrete Situation und empfehlen den optimalen Weg.
  • Schrittweise Sanierung: mehr Flexibilität, weniger Aufwand auf einmal, iSFP als Leitfaden
  • Komplettsanierung: oft höherer Gesamtförderbetrag, klares Ziel in einem Zug
  • KfW Heizungsförderung ist in beiden Strategien zusätzlich kombinierbar
  • BEG EM (BAFA) und BEG WG (KfW) können nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig genutzt werden
  • Effizienzhaus: Zielstandard muss durch EEE-Berechnung nachweislich erreicht werden
  • Förderprogramme ändern sich regelmäßig – frühzeitige Beratung ist entscheidend
  • Viele weitere Varianten und Kombinationsmethoden existieren – wir untersuchen alles gemeinsam
Unser Tipp: Beginnen Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Er zeigt den optimalen Weg – egal ob schrittweise oder komplett – und sichert in jedem Fall den BAFA-Förderbonus auf alle Einzelmaßnahmen.

Unsicher, welcher Weg für Ihr Gebäude der richtige ist? Sprechen Sie uns an – wir analysieren Ihre Ausgangssituation und zeigen, welche Kombination für Sie die maximale Förderung ergibt.

In 4 Schritten zur optimalen Förderung

Wir begleiten Sie von der ersten Förderprüfung bis zur abschließenden Bestätigung nach Durchführung (BnD) – und erstellen alle erforderlichen Förderdokumente: Technische Projektbeschreibung (TPB), Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD).

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1. Fördercheck
Alle Programme prüfen & Strategie festlegen

Wir analysieren Ihr Gebäude, Ihre Sanierungsziele und den aktuellen Stand aller relevanten Förderprogramme. Sie erhalten eine klare Übersicht, welche Kombination aus BAFA, KfW und ggf. Landesförderungen für Ihre Situation das Maximum herausholt.

  • Gebäudedaten und Sanierungsziele aufnehmen
  • Alle relevanten Förderprogramme und Varianten prüfen
  • Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse analysieren
  • Empfehlung der optimalen Förderstrategie
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2. Vorbereitung
Planung & Begleitung der Antragstellung

Bevor ein Handwerker beauftragt wird, muss bei den meisten Programmen der Förderantrag gestellt sein. Wir erstellen die Technische Projektbeschreibung (TPB) und die Bestätigung zum Antrag (BzA) – und unterstützen Sie dabei, dass die Antragstellung fristgerecht und konform erfolgt.

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen
  • Unterstützung bei der BAFA-Antragstellung (vor Beauftragung der Handwerker)
  • Unterstützung bei der KfW-Antragstellung über Ihre Hausbank
  • Erstellung iSFP, falls noch nicht vorhanden
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3. Umsetzung
Sanierung begleiten & dokumentieren

Während der Bauphase stehen wir als Ansprechpartner bereit und stellen sicher, dass die Maßnahmen förderfähig ausgeführt werden. Abweichungen gegenüber dem Antrag können den Förderanspruch gefährden – wir behalten den Überblick.

  • Begleitung der Sanierungsmaßnahmen auf Wunsch
  • Prüfung der Fachunternehmer-Nachweise und -Rechnungen
  • Dokumentation für den Verwendungsnachweis vorbereiten
  • Abstimmung bei Abweichungen gegenüber dem genehmigten Antrag
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4. Abschluss
Verwendungsnachweis & Fördermittel sichern

Nach Abschluss der Maßnahmen erstellen wir den Technischen Projektnachweis (TPN) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) – und unterstützen Sie bei der Einreichung des Verwendungsnachweises, damit die Auszahlung des Fördergeldes reibungslos erfolgt.

  • Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen
  • Unterstützung bei der Einreichung des Verwendungsnachweises
  • Begleitung bis zur Auszahlung der Fördermittel

Wer profitiert von unserer Fördermittelberatung?

Die Fördermittelberatung lohnt sich für jeden, der energetische Maßnahmen an seinem Gebäude plant – egal ob kleine Einzelmaßnahme oder umfassende Komplettsanierung.

Eigentümer von Einfamilienhäusern

Wer sein Eigenheim saniert, kann mit der richtigen Kombination aus BEG EM, Heizungsförderung und iSFP einen erheblichen Teil der Kosten zurückbekommen. Wir zeigen den optimalen Weg für Ihr Haus.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern multipliziert sich die Förderung pro Wohneinheit – umso wichtiger ist eine professionelle Förderstrategie. Wir analysieren alle Kombinationsmöglichkeiten für Ihr Objekt.

Vermieter & Kapitalanleger

Für vermietete Objekte gelten dieselben Förderprogramme. Energetische Verbesserungen steigern Wert und Vermietbarkeit – mit maximaler Förderung zum attraktiven Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Hausverwaltungen & WEGs

Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen profitieren besonders von einer strukturierten Förderstrategie über mehrere Jahre. Wir begleiten auch mehrere Objekte vollständig.

Warum Eigentümer im Großraum Stuttgart uns für die Fördermittelberatung beauftragen

Viele Eigentümer verschenken Fördermittel, weil sie Programme nicht kennen, Anträge zu spät stellen oder Kombinationsmöglichkeiten übersehen. Als eingetragene Energie-Effizienz-Experten kennen wir alle Programme – und holen für Sie das Maximum heraus.

Eingetragen in der Bundesliste KfW & BAFA

Für viele Förderprogramme ist ein eingetragener Energie-Effizienz-Experte (EEE) gesetzlich Pflicht. Wir sind in der offiziellen Bundesliste eingetragen und berechtigt, alle BEG-Programme vollständig zu begleiten.

Vollständige Programmprüfung – nichts übersehen

Wir prüfen nicht nur BAFA und KfW, sondern auch Landesförderungen (z. B. L-Bank Baden-Württemberg) und kommunale Programme – und zeigen Ihnen, was kombinierbar und was ausgeschlossen ist.

Kombinations-Know-how für maximale Förderung

Das eigentliche Potenzial liegt in der Kombination der Programme. Wir wissen, was zulässig ist, was sich gegenseitig ausschließt und wie die optimale Reihenfolge für Ihr individuelles Gebäude aussieht.

Fristen & Antragsreihenfolge einhalten

Bei BAFA und KfW muss der Antrag in der Regel vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Wir unterstützen Sie dabei, dass alle Fristen eingehalten werden – damit kein Förderanspruch verloren geht.

Vor Ort im Großraum Stuttgart

Als lokales Büro kennen wir die Region und sind schnell vor Ort. Kurze Wege, persönlicher Kontakt, schnelle Abwicklung – Mo bis Sa, 08:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.

Fragen rund um Fördermittel für energetische Sanierung

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Wann muss ich den Förderantrag stellen – vor oder nach Beauftragung der Handwerker?
Bei den meisten Programmen muss der Antrag vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Bei der BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) und bei KfW (BEG WG und Heizungsförderung) gilt: Wer erst nach Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb einen Antrag stellt, verliert den Förderanspruch vollständig. Ausnahme: Notfallmaßnahmen (z. B. Heizungsausfall im Winter) können rückwirkend beantragt werden – wir beraten Sie dazu. Grundsatz: immer zuerst zu uns kommen, dann beauftragen.
Was ist der Unterschied zwischen BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) und BEG Wohngebäude (KfW)?
Das BEG Einzelmaßnahmen-Programm (BAFA) fördert einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (nicht Heizungsaustausch — der läuft separat über die KfW-Heizungsförderung) als direkten Zuschuss – ohne dass ein Gesamtstandard erreicht werden muss. Das BEG Wohngebäude-Programm (KfW) hingegen fördert die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard als zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Beide Programme können nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig genutzt werden – aber für unterschiedliche Maßnahmen am gleichen Gebäude ist eine Kombination möglich. Wir klären für Ihr Gebäude, welche Strategie die höhere Gesamtförderung ergibt.
Kann ich BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) und KfW Heizungsförderung für dasselbe Gebäude kombinieren?
Ja – beide Programme sind kombinierbar, solange sie verschiedene Maßnahmen betreffen. Beispiel: Sie lassen über die BAFA die Dachdämmung fördern (BEG EM) und beantragen gleichzeitig die KfW Heizungsförderung für den Einbau einer Wärmepumpe. Beide Anträge müssen jeweils vor der Beauftragung der entsprechenden Fachbetriebe gestellt werden. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht dabei den BAFA-Fördersatz von 15 % auf 20 % und verdoppelt die förderfähigen Ausgaben auf 60.000 € je Wohneinheit.
Brauche ich für alle Förderprogramme einen Energie-Effizienz-Experten (EEE)?
Für die meisten BEG-Programme ist ein in der Bundesliste eingetragener Energie-Effizienz-Experte gesetzlich vorgeschrieben. Bei BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) ist ein EEE ab einer bestimmten Fördersumme Pflicht und für den iSFP-Bonus immer erforderlich. Bei BEG WG (KfW Effizienzhaus) ist der EEE für die Antragstellung, die Baubegleitung und die abschließende Bestätigung nach Durchführung (BnD) zwingend notwendig. Bei der KfW Heizungsförderung ist kein EEE erforderlich – allerdings lohnt sich die Beratung, um alle Boni optimal auszuschöpfen. Wir sind in der offiziellen Bundesliste eingetragen und begleiten Sie für alle Programme.
Wie hoch wird die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gefördert?
Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird durch die BAFA selbst bezuschusst: bis zu 50 % der Beratungskosten. Der maximale Zuschuss beträgt 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 850 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Der iSFP ist damit nicht nur ein Schlüssel zu höheren Förderquoten bei Einzelmaßnahmen – er ist auch selbst nahezu zur Hälfte staatlich finanziert.
Ab welcher Maßnahmengröße macht sich der iSFP-Bonus bemerkbar?
Der iSFP-Bonus wirkt sich vor allem aus, sobald eine Maßnahme die Grenze von 30.000 € förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit übersteigt. Beispiel: Bei einer Dachdämmung für 45.000 € sind ohne iSFP nur die ersten 30.000 € förderfähig (15 % Förderung = 4.500 €) – die restlichen 15.000 € gehen leer aus. Mit iSFP verdoppelt sich die förderfähige Summe auf 60.000 €, und die zusätzlichen 15.000 € werden mit 20 % statt 15 % gefördert (4.500 € + 15.000 € × 20 % = 7.500 €) – macht 3.000 € mehr Förderung für dieselbe Maßnahme. Hinzu kommt, dass ein rechtzeitig erstellter iSFP für alle zukünftigen Maßnahmen in den nächsten 15 Jahren den erhöhten Fördersatz sichert – und die förderfähige Investitionssumme je Maßnahme von 30.000 € auf 60.000 € verdoppelt. Die Beratungskosten amortisieren sich in der Regel bereits bei der ersten größeren geförderten Maßnahme.

Fördermittel sichern – wir prüfen alle Programme für Sie

Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Förderstrategie für Ihr Gebäude erarbeiten. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – und wir stellen sicher, dass kein Fördergeld verloren geht.