Fördermittel für energetische Sanierung im Großraum Stuttgart
BAFA, KfW, BEG Einzelmaßnahmen, Heizungsförderung, KfW Effizienzhaus – die Förderlandschaft für energetische Sanierungen ist vielfältig und komplex. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten prüfen wir alle verfügbaren Programme, kombinieren sie optimal und unterstützen Sie dabei, dass die Anträge fristgerecht und konform gestellt werden.
- BAFA BEG Einzelmaßnahmen: 15 % Zuschuss – mit iSFP-Bonus 20 %
- KfW Heizungsförderung: bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch
- KfW Effizienzhaus: Kredit + Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen
- Viele Kombinationsmöglichkeiten – wir untersuchen, was für Ihr Gebäude das Maximum herausholt
Die Förderlandschaft ist komplex – wir kennen den Weg
Bund, Länder und Kommunen stellen jährlich Milliarden Euro für die energetische Sanierung von Gebäuden bereit. Die Programme unterscheiden sich in Art (Zuschuss oder Kredit), Voraussetzungen, Kombinierbarkeit und Förderhöhe – und sie ändern sich regelmäßig. Als eingetragene Energie-Effizienz-Experten in der Bundesliste (KfW & BAFA) sind wir eine notwendige Voraussetzung für viele dieser Förderprogramme.
Die entscheidende Frage ist nie nur: „Welche Förderung gibt es?" – sondern: „Welche Kombination aus Programmen holt für mein konkretes Gebäude das Maximum heraus?" Dafür analysieren wir Ihren Ist-Zustand, Ihre Sanierungsziele und den aktuellen Stand bei BAFA und KfW.
- Welche Programme gelten für Ihr Gebäude und Ihre geplanten Maßnahmen?
- Was sind die Voraussetzungen – und erfüllen Sie diese bereits?
- Welche Kombinationen von Programmen sind zulässig und wirtschaftlich sinnvoll?
- Wann muss der Antrag gestellt werden – vor oder nach Auftragserteilung?
- Wie hoch ist die realistische Förderquote für Ihr konkretes Vorhaben?
- Welche Unterlagen und Nachweise werden für die Auszahlung benötigt?
Fördermittel auf einen Blick
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)
15 % Grundförderung – mit iSFP-Bonus bis zu 20 %; bis zu 60.000 € je Wohneinheit
Heizungsförderung KfW
30 % Grundbonus + 5 % Effizienzbonus + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus — Förderdeckel max. 70 %
KfW Effizienzhaus (BEG WG)
Kredit bis 120.000 € je WE (mit EE-/NH-Klasse bis 150.000 €) + Tilgungszuschuss je nach Effizienzklasse – bis zu 37.500 € je WE bei EH-40 EE-/NH-Klasse
iSFP-Bonus (BAFA)
+5 % Förderbonus auf jede BEG-Einzelmaßnahme – förderfähige Ausgaben verdoppelt auf 60.000 €
Voraussetzung vieler Programme
Eingetragener Energie-Effizienz-Experte (EEE) Pflicht – wir sind in der Bundesliste eingetragen
Schrittweise oder komplett sanieren – zwei Strategien, zwei Förderpfade
Grundsätzlich stehen Immobilieneigentümern zwei Wege offen: einzelne Maßnahmen schrittweise umsetzen oder das Gebäude in einem Zug auf Effizienzhaus-Standard bringen. Beide Wege haben eigene Förderprogramme – und lassen sich in vielen Fällen auch kombinieren. Viele Varianten existieren, und wir untersuchen gemeinsam, was für Ihr Gebäude optimal ist.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)
Dämmung, Fenster, Lüftung oder Anlagentechnik (nicht Heizungsaustausch) – jede Maßnahme separat über BAFA fördern lassen. Flexibel planbar, schrittweise umsetzbar.
Heizungsförderung (KfW)
Wechsel auf erneuerbare Heizung (Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie etc.): bis zu 70 % Zuschuss – direkt über die KfW Heizungsförderung.
KfW Effizienzhaus (BEG WG)
Komplettsanierung auf Effizienzhaus-Standard: zinsgünstiger KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss – je besser die Effizienzklasse, desto mehr Zuschuss.
iSFP als Förderbrücke
Der individuelle Sanierungsfahrplan sichert +5 % Bonus auf jede BEG-EM-Maßnahme und ist selbst mit bis zu 50 % durch die BAFA gefördert.
Kombination erlaubt
Viele Programme sind kombinierbar – z. B. BEG EM für Dämmmaßnahmen + Heizungsförderung KfW für den Heizungstausch am selben Gebäude.
Unabhängige Prüfung
Wir sind unabhängig von Herstellern und Handwerkern. Unsere Beratung zielt ausschließlich auf Ihre maximale Förderung – ohne Verkaufsinteressen.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) + Heizungsförderung KfW – Schritt für Schritt maximal gefördert
Wer nicht alles auf einmal sanieren möchte oder kann, profitiert von der Kombination aus BAFA BEG Einzelmaßnahmen und der KfW Heizungsförderung. Beide Programme sind kumulativ und können für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude genutzt werden.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA): 15 % Grundförderung – mit iSFP-Bonus 20 %
Über die BAFA können Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (nicht Heizungsaustausch) gefördert werden: Dachdämmung, Außenwanddämmung, Kellerdecke, Fenster- und Türentausch, Lüftungsanlagen und mehr. Der Grundfördersatz liegt bei 15 % – mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt er auf bis zu 20 %. Die förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP verdoppelt auf 60.000 €. Der Heizungsaustausch läuft separat über die KfW-Heizungsförderung (BEG EH/EM).
Heizungsförderung KfW: bis zu 70 % beim Heizungstausch
Wer die Heizungsanlage auf eine erneuerbare Technologie umstellt (Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie, Fernwärme etc.), kann parallel die KfW Heizungsförderung beantragen. Die Förderung setzt sich zusammen aus:
- 30 % Grundbonus — für den Umstieg auf eine erneuerbare Heizungsanlage
- +5 % Effizienzbonus — für besonders effiziente Wärmepumpen (natürliche Kältemittel oder hohe Jahresarbeitszahl)
- +20 % Klimageschwindigkeitsbonus — beim Tausch einer alten Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung (befristet bis Ende 2028)
- +30 % Einkommensbonus — für Haushalte mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr
- Förderfähige Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit – jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit – jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
- Förderdeckel: maximal 70 % der jeweiligen förderfähigen Kosten
Warum diese Kombination funktioniert
BEG EM (BAFA) und Heizungsförderung (KfW) decken verschiedene Maßnahmen ab und sind daher gleichzeitig für dasselbe Gebäude nutzbar. Ein iSFP erhöht den BAFA-Fördersatz und ist selbst zu bis zu 50 % gefördert. Wichtig: Die Anträge müssen vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) muss vor der BAFA-Antragstellung vorliegen, damit der +5 % Bonus gilt. Wir empfehlen, mit dem iSFP zu beginnen – er zeigt gleichzeitig die wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge aller Maßnahmen über die nächsten Jahre.
Mehr zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)Einzelmaßnahmen-Kombination auf einen Blick
BEG EM Grundförderung (BAFA)
15 % Zuschuss auf Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik (nicht Heizungsaustausch)
Mit iSFP-Bonus (BAFA)
Bis zu 20 % Zuschuss + förderfähige Ausgaben auf 60.000 € je Wohneinheit verdoppelt
Heizungsförderung (KfW)
30 % Grundbonus + 5 % Effizienzbonus + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus – Förderdeckel max. 70 %
Kombinierbar
BEG EM (BAFA) + Heizungsförderung (KfW) für dasselbe Gebäude gleichzeitig möglich
Flexibilität
Maßnahmen schrittweise über mehrere Jahre umsetzbar – iSFP 15 Jahre gültig
Antragszeitpunkt
Vor Beauftragung der Handwerker – wir unterstützen Sie dabei, dass die Antragstellung fristgerecht und konform erfolgt
KfW Effizienzhaus (BEG WG) – wenn alles auf einmal saniert wird
Wer das Gebäude in einem Zug auf einen definierten Effizienzhaus-Standard bringt, kann das KfW-Programm BEG Wohngebäude (BEG WG) nutzen. Es verbindet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen und ist für umfassende Sanierungen oft attraktiver als die reine Einzelmaßnahmenförderung.
KfW BEG WG – Sanierung zum Effizienzhaus
KfW Effizienzhaus-Programm im Detail
| Standard | Tilgungszuschuss | Max. je WE |
|---|---|---|
| EH 40 | 20 % von max. 120.000 € | 24.000 € |
| EH 40 EE-Klasse | 25 % von max. 150.000 € | 37.500 € |
| EH 40 NH-Klasse | 25 % von max. 150.000 € | 37.500 € |
| EH 55 | 15 % von max. 120.000 € | 18.000 € |
| EH 55 EE-Klasse | 20 % von max. 150.000 € | 30.000 € |
| EH 55 NH-Klasse | 20 % von max. 150.000 € | 30.000 € |
| EH 70 | 10 % von max. 120.000 € | 12.000 € |
| EH 70 EE-Klasse | 15 % von max. 150.000 € | 22.500 € |
| EH 70 NH-Klasse | 15 % von max. 150.000 € | 22.500 € |
| EH 85 | 5 % von max. 120.000 € | 6.000 € |
| EH 85 EE-Klasse | 10 % von max. 150.000 € | 15.000 € |
| EH 85 NH-Klasse | 10 % von max. 150.000 € | 15.000 € |
| Denkmal | 5 % von max. 120.000 € | 6.000 € |
| Denkmal EE-Klasse | 10 % von max. 150.000 € | 15.000 € |
| Denkmal NH-Klasse | 10 % von max. 150.000 € | 15.000 € |
- EE-Klasse: erneuerbare Energien decken mind. 65 % des Energiebedarfs – NH-Klasse: anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat. Beide schließen sich gegenseitig aus.
- Worst-Performing-Building-Bonus (WPB): +10 Prozentpunkte – wenn das Gebäude die KfW-WPB-Anforderungen erfüllt
- Serieller-Sanierungs-Bonus: +15 Prozentpunkte – bei Serieller Sanierung auf EH-40 oder EH-55
- Tilgungszuschuss wird direkt auf den Kredit angerechnet – senkt die effektive Schuldenlast
- Energie-Effizienz-Experte (EEE) aus der KfW-Bundesliste als Pflichtvoraussetzung
- Antrag muss vor Baubeginn bzw. Beauftragung der Handwerker gestellt werden
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den EEE am Ende Pflicht
Strategievergleich
Einzelmaßnahmen vs. Effizienzhaus – was passt zu mir?
- Schrittweise Sanierung: mehr Flexibilität, weniger Aufwand auf einmal, iSFP als Leitfaden
- Komplettsanierung: oft höherer Gesamtförderbetrag, klares Ziel in einem Zug
- KfW Heizungsförderung ist in beiden Strategien zusätzlich kombinierbar
- BEG EM (BAFA) und BEG WG (KfW) können nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig genutzt werden
- Effizienzhaus: Zielstandard muss durch EEE-Berechnung nachweislich erreicht werden
- Förderprogramme ändern sich regelmäßig – frühzeitige Beratung ist entscheidend
- Viele weitere Varianten und Kombinationsmethoden existieren – wir untersuchen alles gemeinsam
Unsicher, welcher Weg für Ihr Gebäude der richtige ist? Sprechen Sie uns an – wir analysieren Ihre Ausgangssituation und zeigen, welche Kombination für Sie die maximale Förderung ergibt.
In 4 Schritten zur optimalen Förderung
Wir begleiten Sie von der ersten Förderprüfung bis zur abschließenden Bestätigung nach Durchführung (BnD) – und erstellen alle erforderlichen Förderdokumente: Technische Projektbeschreibung (TPB), Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD).
1. Fördercheck
Alle Programme prüfen & Strategie festlegen
Wir analysieren Ihr Gebäude, Ihre Sanierungsziele und den aktuellen Stand aller relevanten Förderprogramme. Sie erhalten eine klare Übersicht, welche Kombination aus BAFA, KfW und ggf. Landesförderungen für Ihre Situation das Maximum herausholt.
- Gebäudedaten und Sanierungsziele aufnehmen
- Alle relevanten Förderprogramme und Varianten prüfen
- Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse analysieren
- Empfehlung der optimalen Förderstrategie
2. Vorbereitung
Planung & Begleitung der Antragstellung
Bevor ein Handwerker beauftragt wird, muss bei den meisten Programmen der Förderantrag gestellt sein. Wir erstellen die Technische Projektbeschreibung (TPB) und die Bestätigung zum Antrag (BzA) – und unterstützen Sie dabei, dass die Antragstellung fristgerecht und konform erfolgt.
- Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen
- Unterstützung bei der BAFA-Antragstellung (vor Beauftragung der Handwerker)
- Unterstützung bei der KfW-Antragstellung über Ihre Hausbank
- Erstellung iSFP, falls noch nicht vorhanden
3. Umsetzung
Sanierung begleiten & dokumentieren
Während der Bauphase stehen wir als Ansprechpartner bereit und stellen sicher, dass die Maßnahmen förderfähig ausgeführt werden. Abweichungen gegenüber dem Antrag können den Förderanspruch gefährden – wir behalten den Überblick.
- Begleitung der Sanierungsmaßnahmen auf Wunsch
- Prüfung der Fachunternehmer-Nachweise und -Rechnungen
- Dokumentation für den Verwendungsnachweis vorbereiten
- Abstimmung bei Abweichungen gegenüber dem genehmigten Antrag
4. Abschluss
Verwendungsnachweis & Fördermittel sichern
Nach Abschluss der Maßnahmen erstellen wir den Technischen Projektnachweis (TPN) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) – und unterstützen Sie bei der Einreichung des Verwendungsnachweises, damit die Auszahlung des Fördergeldes reibungslos erfolgt.
- Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen
- Unterstützung bei der Einreichung des Verwendungsnachweises
- Begleitung bis zur Auszahlung der Fördermittel
Wer profitiert von unserer Fördermittelberatung?
Die Fördermittelberatung lohnt sich für jeden, der energetische Maßnahmen an seinem Gebäude plant – egal ob kleine Einzelmaßnahme oder umfassende Komplettsanierung.
Eigentümer von Einfamilienhäusern
Wer sein Eigenheim saniert, kann mit der richtigen Kombination aus BEG EM, Heizungsförderung und iSFP einen erheblichen Teil der Kosten zurückbekommen. Wir zeigen den optimalen Weg für Ihr Haus.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern multipliziert sich die Förderung pro Wohneinheit – umso wichtiger ist eine professionelle Förderstrategie. Wir analysieren alle Kombinationsmöglichkeiten für Ihr Objekt.
Vermieter & Kapitalanleger
Für vermietete Objekte gelten dieselben Förderprogramme. Energetische Verbesserungen steigern Wert und Vermietbarkeit – mit maximaler Förderung zum attraktiven Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Hausverwaltungen & WEGs
Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen profitieren besonders von einer strukturierten Förderstrategie über mehrere Jahre. Wir begleiten auch mehrere Objekte vollständig.
Warum Eigentümer im Großraum Stuttgart uns für die Fördermittelberatung beauftragen
Viele Eigentümer verschenken Fördermittel, weil sie Programme nicht kennen, Anträge zu spät stellen oder Kombinationsmöglichkeiten übersehen. Als eingetragene Energie-Effizienz-Experten kennen wir alle Programme – und holen für Sie das Maximum heraus.
Für viele Förderprogramme ist ein eingetragener Energie-Effizienz-Experte (EEE) gesetzlich Pflicht. Wir sind in der offiziellen Bundesliste eingetragen und berechtigt, alle BEG-Programme vollständig zu begleiten.
Wir prüfen nicht nur BAFA und KfW, sondern auch Landesförderungen (z. B. L-Bank Baden-Württemberg) und kommunale Programme – und zeigen Ihnen, was kombinierbar und was ausgeschlossen ist.
Das eigentliche Potenzial liegt in der Kombination der Programme. Wir wissen, was zulässig ist, was sich gegenseitig ausschließt und wie die optimale Reihenfolge für Ihr individuelles Gebäude aussieht.
Bei BAFA und KfW muss der Antrag in der Regel vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Wir unterstützen Sie dabei, dass alle Fristen eingehalten werden – damit kein Förderanspruch verloren geht.
Als lokales Büro kennen wir die Region und sind schnell vor Ort. Kurze Wege, persönlicher Kontakt, schnelle Abwicklung – Mo bis Sa, 08:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
Fragen rund um Fördermittel für energetische Sanierung
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