Antworten auf Ihre Fragen

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Energieausweis, Fördermittel, Baubegleitung, Heizlastberechnung, EWärmeG und Thermografie – übersichtlich nach Themen geordnet.

Energieberatung Wohngebäude

Fragen zur Energieberatung für Ihr Wohngebäude. Mehr zur Energieberatung →

Was ist eine Energieberatung für Wohngebäude?
Eine Energieberatung analysiert systematisch den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Unser DENA-anerkannter Energieberater untersucht Heizanlage, Gebäudehülle, Fenster und Dämmung, identifiziert konkrete Einsparpotenziale und zeigt Ihnen, welche Maßnahmen sich für Ihre Immobilie am meisten lohnen.
Welche Vorteile bringt mir eine Energieberatung?
Sie erhalten eine klare Priorisierung aller sinnvollen Sanierungsmaßnahmen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und erfahren, wie Sie staatliche Fördermittel optimal nutzen können. Langfristig senken Sie Ihre Energiekosten dauerhaft und steigern den Wert Ihrer Immobilie.
Wird die Energieberatung staatlich gefördert?
Ja – über das BAFA-Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" werden die Beratungskosten mit bis zu 50 % bezuschusst. Sprechen Sie uns an: Wir ermitteln die genauen Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude im kostenlosen Erstgespräch.
Wie läuft eine Energieberatung bei Energieberatung-0711 ab?
Nach einem kostenlosen Erstgespräch führen wir eine Vor-Ort-Analyse Ihres Gebäudes durch. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Sanierungskonzept mit priorisierten Maßnahmen und vollständiger Förderübersicht. Auf Wunsch begleiten wir auch Förderantrag und Umsetzung.
Was ist ein Sanierungsfahrplan (iSFP) und wozu dient er?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) definiert eine sinnvolle Reihenfolge für Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre. Er bringt einen entscheidenden Vorteil: Für jede Einzelmaßnahme im iSFP erhalten Sie zusätzliche +5 % Förderbonus – on top der regulären BEG-Förderung. Zudem steigen die max. förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit. Der iSFP ist 15 Jahre gültig.
Brauche ich einen Energieberater für KfW- und BAFA-Förderung?
Ja – für die meisten KfW- und BAFA-Förderprogramme ist ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte gesetzlich vorgeschrieben. Ohne DENA-Zertifizierung des Beraters können die hohen staatlichen Zuschüsse nicht beantragt werden. Wir übernehmen den gesamten Förderprozess für Sie.

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan und seinem +5 % Förderbonus. Mehr zum Sanierungsfahrplan →

Wer darf einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen?
Einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darf ausschließlich ein DENA-anerkannter Energie-Effizienz-Experte (EEE) erstellen, der in der Expertenliste für Bundesförderung für effiziente Gebäude eingetragen ist. Nur ein solcher iSFP wird von der BAFA anerkannt und berechtigt zum +5 % Förderbonus. Als zertifiziertes Büro erfüllen wir alle gesetzlichen Voraussetzungen.
Ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Pflicht?
Nein – der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist freiwillig. Er lohnt sich aber finanziell fast immer: Wer größere Sanierungen plant oder mehrere Maßnahmen über Jahre verteilen möchte, profitiert deutlich vom +5 % Förderbonus und den verdoppelten förderfähigen Ausgaben (60.000 € statt 30.000 € pro Wohneinheit). Ohne iSFP lässt man bares Geld liegen.
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – und was zahlt die BAFA?
Die Erstellungskosten hängen von Größe und Komplexität Ihres Gebäudes ab. Die gute Nachricht: Die BAFA bezuschusst bis zu 50 % der Erstellungskosten – bei 1- und 2-Familienhäusern mit max. 650 €, bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten mit max. 850 €. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen den genauen Preis für Ihr Objekt.
Für welche Gebäude lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders?
Der iSFP lohnt sich vor allem für Eigentümer, die mehrere Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre planen – zum Beispiel zuerst die Heizung, dann die Dämmung, später die Fenster. Besonders bei Mehrfamilienhäusern multipliziert sich der Vorteil durch die erhöhten förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit. Aber auch bei einer einzigen größeren Maßnahme kann der +5 %-Bonus die Erstellungskosten bereits übersteigen.
Wie lange dauert die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)?
Nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihren iSFP in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen. Die genaue Dauer hängt von der Größe und Komplexität Ihres Gebäudes ab – bei größeren Mehrfamilienhäusern kann es etwas länger dauern. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur fertigen Übergabe vergehen im Schnitt wenige Wochen.
Gilt der Förderbonus auch bei bereits laufenden Maßnahmen?
Nein – der Förderbonus gilt nur für Maßnahmen, die nach der Erstellung des iSFP begonnen werden. Für bereits abgeschlossene oder laufende Maßnahmen kann der Bonus nicht mehr beantragt werden. Es lohnt sich daher, den iSFP frühzeitig – idealerweise vor dem ersten Sanierungsschritt – erstellen zu lassen.
Muss ich alle Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) auch umsetzen?
Nein – es gibt keinerlei Pflicht, überhaupt eine Maßnahme umzusetzen. Der iSFP zeigt einen möglichen Weg von vielen – er ist ein Leitfaden, keine Verpflichtung. Sie können alle, einzelne oder nur eine Teilmenge der aufgeführten Maßnahmen umsetzen, in beliebiger Reihenfolge und nach eigenem Zeitplan. Für jede Maßnahme, die Sie innerhalb der 15-jährigen Gültigkeit umsetzen und die im iSFP ausgewiesen ist, erhalten Sie den Förderbonus.

Energieausweis

Fragen rund um Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Mehr zum Energieausweis →

Was ist ein Energiepass – und was ist der Unterschied zum Energieausweis?
Energiepass und Energieausweis sind dasselbe Dokument – lediglich der Begriff unterscheidet sich. Die offizielle und gesetzlich korrekte Bezeichnung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) lautet Energieausweis. Der Begriff „Energiepass" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung, die sich in der Bevölkerung verbreitet hat, rechtlich aber nicht existiert. Beide Begriffe meinen dasselbe amtliche Zertifikat, das den energetischen Zustand eines Gebäudes dokumentiert und bei Verkauf, Vermietung und Neubau gesetzlich vorgeschrieben ist.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen von Gebäudetyp, Ausweisart und Aufwand der Datenerfassung ab. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger, da er auf vorhandenen Heizkostenabrechnungen basiert. Ein Bedarfsausweis erfordert mehr Aufwand (Gebäudeaufnahme, Bausubstanz) und ist entsprechend aufwendiger. Genaue Preise nennen wir Ihnen auf Anfrage im kostenlosen Erstgespräch.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Ältere Ausweise verlieren ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden – insbesondere wenn eine Neuvermietung oder ein Verkauf ansteht. Wichtige Modernisierungen (z. B. neues Heizsystem oder Fassadendämmung) können die Neuausstellung auch vor Ablauf sinnvoll machen, da sich die Effizienzklasse verbessert.
Brauche ich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Das hängt von Baujahr und Wohneinheitenzahl ab: Bei Gebäuden mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 mit bis zu 4 Wohneinheiten (ohne Wärmeschutznachweis) ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für Neubauten ebenfalls. In allen anderen Fällen können Eigentümer zwischen beiden Arten wählen. Wir beraten Sie kostenlos, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude der Richtige ist.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen ausschließlich qualifizierte Fachkräfte ausstellen – zum Beispiel Bauingenieure, Architekten und Energieberater mit entsprechender Ausbildung und Zulassung. Nur Ausweise von Personen, die in der Expertenliste für Bundesförderung für effiziente Gebäude (DENA) eingetragen sind, sind nach GEG gültig und werden bei Verkauf und Vermietung anerkannt. Als DENA-anerkanntes Büro erfüllen wir alle Voraussetzungen.
Was steht im Energieausweis drin?
Der Energieausweis enthält: Gebäudestammdaten (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp), den Energiekennwert (Endenergie in kWh/(m²a)), die Effizienzklasse A bis G (neue EU-Skala ab Mai 2026), Angaben zum verwendeten Energieträger und Heizsystem, Vergleichswerte (wie schneidet das Gebäude im Bundesvergleich ab?), eine DIBt-Registriernummer sowie Modernisierungsempfehlungen des Ausstellers. Beim Bedarfsausweis kommen zusätzlich der Primärenergiebedarf und detaillierte Gebäudedaten hinzu.
Muss ich den Energieausweis in Immobilienanzeigen angeben?
Ja – laut § 80 GEG müssen bei kommerziellen Immobilienanzeigen (Zeitung, Internet, Aushang) bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis stehen: Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger, Baujahr des Gebäudes und die Effizienzklasse. Wer diese Angaben weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann ich mit einem Energieausweis Förderung beantragen?
Der Energieausweis allein löst keine Förderung aus – er dokumentiert lediglich den energetischen Ist-Zustand. Für die Beantragung von KfW- oder BAFA-Förderung für Sanierungsmaßnahmen ist eine vollständige Energieberatung oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) notwendig – beides bieten wir an. Mit dem iSFP sichern Sie sich den +5 % iSFP-Bonus bei BEG-Einzelmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Dämmung, Fenster) – der BAFA-Fördersatz steigt dort von 15 % auf bis zu 20 %. Hinweis: Der iSFP-Bonus gilt nicht für die KfW-Heizungsförderung.
Braucht jede Wohnung im Mehrfamilienhaus einen eigenen Energieausweis?
Nein – der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Er gilt für alle Wohneinheiten im selben Haus. Wenn einzelne Eigentümer ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verkaufen, kann der bestehende Energieausweis des Gebäudes verwendet werden, sofern er noch gültig ist.

Fördermittel

Fragen zu BAFA, KfW und Förderprogrammen für Ihre Sanierung. Mehr zu Fördermitteln →

Wann muss ich den Förderantrag stellen – vor oder nach Beauftragung der Handwerker?
Bei den meisten Programmen muss der Antrag vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Bei der BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) und bei KfW (BEG WG und Heizungsförderung) gilt: Wer erst nach Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb einen Antrag stellt, verliert den Förderanspruch vollständig. Ausnahme: Notfallmaßnahmen (z. B. Heizungsausfall im Winter) können rückwirkend beantragt werden – wir beraten Sie dazu. Grundsatz: immer zuerst zu uns kommen, dann beauftragen.
Was ist der Unterschied zwischen BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) und BEG Wohngebäude (KfW)?
Das BEG Einzelmaßnahmen-Programm (BAFA) fördert einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (nicht Heizungsaustausch — der läuft separat über die KfW-Heizungsförderung) als direkten Zuschuss – ohne dass ein Gesamtstandard erreicht werden muss. Das BEG Wohngebäude-Programm (KfW) hingegen fördert die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard als zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Beide Programme können nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig genutzt werden – aber für unterschiedliche Maßnahmen am gleichen Gebäude ist eine Kombination möglich. Wir klären für Ihr Gebäude, welche Strategie die höhere Gesamtförderung ergibt.
Kann ich BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) und KfW Heizungsförderung für dasselbe Gebäude kombinieren?
Ja – beide Programme sind kombinierbar, solange sie verschiedene Maßnahmen betreffen. Beispiel: Sie lassen über die BAFA die Dachdämmung fördern (BEG EM) und beantragen gleichzeitig die KfW Heizungsförderung für den Einbau einer Wärmepumpe. Beide Anträge müssen jeweils vor der Beauftragung der entsprechenden Fachbetriebe gestellt werden. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht dabei den BAFA-Fördersatz von 15 % auf 20 % und verdoppelt die förderfähigen Ausgaben auf 60.000 € je Wohneinheit.
Brauche ich für alle Förderprogramme einen Energie-Effizienz-Experten (EEE)?
Für die meisten BEG-Programme ist ein in der Bundesliste eingetragener Energie-Effizienz-Experte gesetzlich vorgeschrieben. Bei BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) ist ein EEE ab einer bestimmten Fördersumme Pflicht und für den iSFP-Bonus immer erforderlich. Bei BEG WG (KfW Effizienzhaus) ist der EEE für die Antragstellung, die Baubegleitung und die abschließende Bestätigung nach Durchführung (BnD) zwingend notwendig. Bei der KfW Heizungsförderung ist kein EEE erforderlich – allerdings lohnt sich die Beratung, um alle Boni optimal auszuschöpfen. Wir sind in der offiziellen Bundesliste eingetragen und begleiten Sie für alle Programme.
Wie hoch wird die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gefördert?
Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird durch die BAFA selbst bezuschusst: bis zu 50 % der Beratungskosten. Der maximale Zuschuss beträgt 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 850 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Der iSFP ist damit nicht nur ein Schlüssel zu höheren Förderquoten bei Einzelmaßnahmen – er ist auch selbst nahezu zur Hälfte staatlich finanziert.
Ab welcher Maßnahmengröße macht sich der iSFP-Bonus bemerkbar?
Der iSFP-Bonus wirkt sich vor allem aus, sobald eine Maßnahme die Grenze von 30.000 € förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit übersteigt. Beispiel: Bei einer Dachdämmung für 45.000 € sind ohne iSFP nur die ersten 30.000 € förderfähig (15 % Förderung = 4.500 €) – die restlichen 15.000 € gehen leer aus. Mit iSFP verdoppelt sich die förderfähige Summe auf 60.000 €, und die zusätzlichen 15.000 € werden mit 20 % statt 15 % gefördert (4.500 € + 15.000 € × 20 % = 7.500 €) – macht 3.000 € mehr Förderung für dieselbe Maßnahme. Hinzu kommt, dass ein rechtzeitig erstellter iSFP für alle zukünftigen Maßnahmen in den nächsten 15 Jahren den erhöhten Fördersatz sichert – und die förderfähige Investitionssumme je Maßnahme von 30.000 € auf 60.000 € verdoppelt. Die Beratungskosten amortisieren sich in der Regel bereits bei der ersten größeren geförderten Maßnahme.

Energetische Baubegleitung

Fragen zur BAFA- und KfW-geförderten Baubegleitung. Mehr zur Baubegleitung →

Was ist der Unterschied zwischen Baubegleitung und Bauleitung?
Die Bauleitung ist eine rechtliche und organisatorische Funktion – sie koordiniert Gewerke, überwacht Termine und Kosten und ist für die Mängelbeseitigung zuständig. Die energetische Baubegleitung ist hingegen auf die energetische Qualität fokussiert: Sie prüft, ob die geplanten Maßnahmen die Förder- und Effizienzstandards einhalten, und stellt die für die Förderauszahlung notwendigen Nachweise aus. Beide Rollen können auch von einer Person übernommen werden – wenn Sie nur eine Baubegleitung beauftragen, konzentrieren wir uns auf die energetische Qualitätssicherung und Fördernachweise.
Wann muss ich die Baubegleitung beauftragen – vor oder nach Baubeginn?
Die Baubegleitung muss vor dem ersten Spatenstich bzw. vor Baubeginn beauftragt sein. Für die KfW-Förderung (BEG WG) ist zudem eine Technische Projektbeschreibung (TPN) vor Baubeginn einzureichen. Wer erst nach Beginn der Maßnahmen einen Baubegleiter hinzuzieht, riskiert den Verlust der Förderung. Kontaktieren Sie uns idealerweise im Planungsstadium, bevor Handwerker beauftragt werden.
Wie viel kostet die Baubegleitung und wie hoch ist die KfW- und BAFA-Förderung?
Die Kosten für die Baubegleitung hängen von Projektumfang und Anzahl der Vor-Ort-Termine ab. Je nach Förderprogramm bezuschussen KfW oder BAFA bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen konkreten Preis für Ihr Projekt. Durch den Zuschuss und die Einsparung durch rechtzeitig erkannte Mängel amortisieren sich die Kosten in aller Regel deutlich.
Was ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und warum ist sie wichtig?
Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist ein offizielles Dokument, das der eingetragene Energie-Effizienz-Experte nach Abschluss aller Maßnahmen ausstellt. Es bescheinigt, dass die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen des beantragten Effizienzhaus-Standards entsprechen. Ohne BnD zahlt die KfW den Tilgungszuschuss nicht aus – das ist der wichtigste Baustein der gesamten Förderkette. Wir erstellen die BnD auf Basis unserer Baustellenbesuche und der vollständigen Dokumentation.
Ist Baubegleitung auch bei BEG Einzelmaßnahmen sinnvoll?
Ja – auch wenn Baubegleitung bei BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist sie häufig sinnvoll. Gerade bei Maßnahmen mit höherem Investitionsvolumen (z. B. Außendämmung, Dachdämmung, Fensterprogramm) schützt eine fachkundige Baubegleitung Ihre Investition. Die Kosten werden ebenfalls mit bis zu 50 % gefördert. Wir beraten Sie im Erstgespräch, ob eine Baubegleitung für Ihre konkrete Maßnahme empfehlenswert ist.
Wer darf die Baubegleitung durchführen?
Die energetische Baubegleitung darf nur von Personen durchgeführt werden, die in der Energie-Effizienz-Experten-Bundesliste (früher DENA-Expertenliste) eingetragen sind. Diese Liste führt die von KfW und BAFA zugelassenen Energieberater für alle BEG-Programme. Eine Baubegleitung durch Handwerker, Architekten ohne EEE-Eintrag oder nicht zertifizierte Berater wird für die Förderung nicht anerkannt. Als eingetragene Energie-Effizienz-Experten erfüllen wir diese Voraussetzung vollständig.
Kann ich den iSFP und die Baubegleitung kombinieren?
Ja – und diese Kombination ist sehr empfehlenswert. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) legt den Sanierungsweg fest und sichert für jede Einzelmaßnahme den +5 % Förderbonus. Die anschließende Baubegleitung stellt sicher, dass die im iSFP geplanten Maßnahmen qualitätsgerecht umgesetzt werden. Beides aus einer Hand zu erhalten hat klare Vorteile: kürzere Wege, konsistente Dokumentation und ein Ansprechpartner für den gesamten Sanierungsprozess.

Heizlastberechnung

Fragen zur normgerechten Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Mehr zur Heizlastberechnung →

Was ist der Unterschied zwischen Heizlast und Heizenergiebedarf?
Die Heizlast (in kW) beschreibt die maximale Leistung, die eine Heizungsanlage an einem statistisch kältesten Tag erbringen muss – also eine Momentaufnahme der Spitzenleistung. Der Heizenergiebedarf (in kWh/Jahr) beschreibt dagegen die Gesamtenergie, die über ein ganzes Jahr für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Für die Auslegung einer Heizungsanlage ist die Heizlast entscheidend – für die Berechnung von Betriebskosten und Effizienzklassen der Heizenergiebedarf.
Warum reicht eine grobe Schätzung für die Wärmepumpenauslegung nicht aus?
Faustformeln wie „10 W pro Quadratmeter" oder Erfahrungswerte aus vergleichbaren Gebäuden liefern oft Werte, die 30–50 % zu hoch liegen. Bei einer Wärmepumpe führt das zu einer überdimensionierten Anlage: Das Gerät taktet häufig – also schaltet ständig ein und aus –, weil es zu groß für den tatsächlichen Bedarf ist. Dadurch sinkt der Jahresarbeitszahl, die Anlage verschleißt schneller und die Stromkosten steigen. Nur eine normgerechte Berechnung nach DIN EN 12831 liefert verlässliche Werte.
Ist die Heizlastberechnung für die KfW-Heizungsförderung verpflichtend?
Ja – für die KfW-Bundesförderung Heizung (BEG Heizungsförderung) beim Einbau einer Wärmepumpe ist ein Nachweis der korrekten Anlagendimensionierung vorgeschrieben. Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erfüllt diese Anforderung. Ohne diesen Nachweis kann die Förderzusage verweigert oder nachträglich widerrufen werden.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Heizlastberechnung?
Ideal sind Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes sowie Informationen zu Baujahr, durchgeführten Sanierungen (Dämmung, Fenster, Dach), Wandaufbauten und Raumnutzungen. Wenn keine Pläne vorhanden sind, führen wir eine vollständige Vor-Ort-Aufnahme durch und erfassen alle erforderlichen Daten selbst. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Unterlagen Sie bereitstellen können.
Kann ich eine Heizlastberechnung auch ohne Vor-Ort-Termin bekommen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Wenn vollständige Pläne, Bauteilaufbauten und aktuelle Sanierungsinformationen vorliegen, lässt sich ein Großteil der Daten auch ohne Vor-Ort-Termin erfassen. Für maximale Genauigkeit – insbesondere bei der Wärmepumpenauslegung – empfehlen wir jedoch immer eine Begehung des Gebäudes, da sich bauliche Details oft erst vor Ort zeigen.
Was kostet eine Heizlastberechnung und wird sie gefördert?
Die Kosten hängen von Gebäudegröße und Aufwand der Datenaufnahme ab. Ob eine Förderung möglich ist, hängt von der jeweils umgesetzten Fördermaßnahme ab – pauschal lässt sich das nicht beantworten. Beim Heizungsaustausch ist die Heizlastberechnung in der Regel förderfähig. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen konkreten Preis und prüfen Ihre Förderoptionen.
Muss die Heizlastberechnung nach einer Sanierung wiederholt werden?
Ja – sobald sich die Gebäudehülle wesentlich verändert (z. B. neue Dämmung, neue Fenster oder Dachausbau), sollte die Heizlastberechnung aktualisiert werden. Andernfalls wird eine veraltete und zu hohe Heizlast als Auslegungsgrundlage verwendet, was zu einer unnötig großen und ineffizienten Heizungsanlage führt. Besonders vor dem Heizungstausch nach einer Sanierung ist eine Neuberechnung daher sinnvoll.

EWärmeG Nachweis

Fragen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg. Mehr zum EWärmeG Nachweis →

Was ist das EWärmeG und wen betrifft es?
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden in Baden-Württemberg, beim Austausch der Zentralheizung nachzuweisen, dass mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien oder gleichwertigen Maßnahmen gedeckt wird. Das Gesetz gilt landesweit in BW und ist unabhängig vom Bundesrecht. Es betrifft alle Eigentümer, die eine bestehende Heizungsanlage erneuern – unabhängig davon, auf welche Technologie sie wechseln.
Gilt das EWärmeG auch, wenn ich auf eine Wärmepumpe wechsle?
Ja – auch beim Wechsel auf eine Wärmepumpe greift das EWärmeG, da es bei jedem Heizungstausch in Bestandsgebäuden in BW gilt. Allerdings erfüllt eine Wärmepumpe als erneuerbare Energiequelle die EWärmeG-Pflicht in der Regel vollständig oder zu einem großen Teil. Der Nachweis ist dann einfach zu erbringen und wir übernehmen die Nachweisführung auf dem offiziellen Formular.
Was ist die schnellste Methode, den EWärmeG-Nachweis zu erfüllen?
Die schnellste, günstigste und am häufigsten verwendete Methode ist die Kombination aus 10 % Biogas (Biomethan-Tarif beim Gaslieferanten) und 5 % iSFP (individueller Sanierungsfahrplan). Das ergibt exakt die geforderten 15 Prozentpunkte – ohne bauliche Maßnahmen. Es genügen der Gasliefervertrag mit Biomethan-Anteil und der von uns erstellte iSFP. Der Nachweis ist in der Regel innerhalb weniger Wochen vollständig erbracht.
Was kostet der EWärmeG-Nachweis?
Die Kosten hängen davon ab, welche Variante für Ihr Gebäude gewählt wird. Bei der Kombination Biogas + iSFP entstehen Kosten für die Erstellung des iSFP – diese werden durch die BAFA mit bis zu 50 % bezuschusst (max. 650 € bei 1-/2-Familienhäusern, max. 850 € bei Gebäuden ab 3 WE). Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen den genauen Preis für Ihre Situation.
Kann ich den EWärmeG-Nachweis auch selbst erbringen?
Nein – das EWärmeG-Nachweisformular muss von einer anerkannten Fachkraft ausgefüllt und unterzeichnet werden. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten sind wir zur Ausstellung dieser Nachweise berechtigt und eingetragen. Eigentümer ohne entsprechende Qualifikation können den Nachweis nicht selbst erstellen.
Was passiert, wenn ich keinen EWärmeG-Nachweis erbringe?
Wer beim Heizungstausch keinen gültigen EWärmeG-Nachweis erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wir empfehlen, die Nachweisführung frühzeitig vor dem Heizungstausch zu planen, damit alles rechtzeitig vorliegt. Sprechen Sie uns an – wir koordinieren die Nachweisführung so, dass Sie beim Tausch der Heizungsanlage auf der sicheren Seite sind.
Kann ich den iSFP gleichzeitig für EWärmeG-Nachweis und BEG-Förderung nutzen?
Ja – das ist sogar die empfohlene Vorgehensweise. Ein BAFA-anerkannter iSFP erfüllt gleichzeitig die EWärmeG-Ersatzmaßnahme (5 Prozentpunkte) und sichert Ihnen den +5 % iSFP-Bonus auf jede zukünftige BEG-Einzelmaßnahme (nicht für die KfW-Heizungsförderung) sowie die verdoppelten förderfähigen Ausgaben von 60.000 € pro Wohneinheit. Sie zahlen einmal für den iSFP und profitieren doppelt.

Thermografie

Fragen zur Wärmebildanalyse Ihres Gebäudes. Mehr zur Thermografie →

Was ist eine Gebäudethermografie?
Die Gebäudethermografie ist ein berührungsloses Messverfahren, bei dem eine Wärmebildkamera die Wärmestrahlung an der Gebäudeoberfläche aufzeichnet. Unterschiedliche Temperaturen auf der Fassade oder am Dach machen Wärmebrücken, Leckagen in der Dämmung und undichte Stellen sichtbar, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind.
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Thermografie?
Die Thermografie liefert aussagekräftige Ergebnisse nur bei einem ausreichenden Temperaturunterschied zwischen innen und außen – mindestens 10 °C, besser 15 °C. Daher sind die Monate Oktober bis März ideal. Die Messung sollte in den frühen Morgenstunden oder abends bei Dunkelheit stattfinden, damit direkte Sonneneinstrahlung das Ergebnis nicht verfälscht.
Was kann eine Thermografie aufzeigen?
Eine professionelle Thermografie zeigt unter anderem: Wärmebrücken an Ecken, Fensterrahmen und Heizkörpernischen, Feuchtigkeitsstellen im Mauerwerk oder Dach, Leckagen in der Gebäudehülle (Luftdichtheit), mangelhafte oder fehlende Dämmung sowie Heizungsrohre im Boden oder hinter Verkleidungen.
Was kostet eine Gebäudethermografie?
Die Kosten hängen von der Gebäudegröße, dem Umfang der Analyse (nur Außenaufnahme oder auch Innenaufnahme) und dem Berichtsumfang ab. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen ein konkretes Angebot. Wird die Thermografie im Rahmen einer umfassenden Energieberatung durchgeführt, können die Kosten oft kombiniert werden.
Kann ich eine Thermografie für Förderanträge nutzen?
Die Thermografie selbst löst keine direkte Förderung aus, liefert aber wertvolle Grundlageninformationen für die Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Mit einem iSFP, der auf Thermografie-Ergebnissen basiert, sichern Sie sich den +5 % BEG-Förderbonus auf jede folgende Sanierungsmaßnahme.
Muss die Thermografie von innen oder außen gemacht werden?
Beide Varianten sind möglich und liefern unterschiedliche Informationen. Die Außenthermografie zeigt Wärmeverluste durch Fassade, Dach und Fenster aus der Vogelperspektive. Die Innenthermografie ist bei bestimmten Fragestellungen aussagekräftiger – etwa bei der Suche nach Leckagen in der Dampfsperre oder bei Fußbodenheizungen. Wir empfehlen je nach Problemstellung die geeignete Methode.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an – wir antworten innerhalb von 24 Stunden, Mo – Sa von 08:00 bis 20:00 Uhr.