EWärmeG Nachweis beim Heizungstausch in Baden-Württemberg
Wer in Baden-Württemberg seine Heizungsanlage austauscht, muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) nachweisen, dass künftig mindestens 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien oder gleichwertigen Maßnahmen gedeckt wird. Wir übernehmen die Nachweisführung – rechtssicher, schnell und auf Ihr Gebäude zugeschnitten.
- Pflicht bei jedem Heizungstausch in Bestandsgebäuden in BW
- 15 % Erneuerbare-Anteil – verschiedene Kombinationsoptionen möglich
- Schnellste Variante: 10 % Biogas + 5 % iSFP – ohne Umbaumaßnahmen
- Wir wählen gemeinsam die passende Variante für Ihre Situation
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden, beim Austausch der Heizungsanlage mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien oder durch gleichwertige Effizienzmaßnahmen zu decken. Das Gesetz gilt landesweit in Baden-Württemberg – unabhängig vom Bundesrecht.
Der Nachweis muss gegenüber der zuständigen Behörde erbracht werden. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellt hierfür offizielle Nachweisformulare bereit, die von einem anerkannten Fachkundigen ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten sind wir zur Ausstellung dieser Nachweise berechtigt.
- Gilt bei jedem Austausch der Heizungsanlage in Bestandsgebäuden in BW
- 15 % des Wärmeenergiebedarfs müssen aus erneuerbaren Quellen oder Ersatzmaßnahmen kommen
- Offizieller Nachweis auf den Formularen des Umweltministeriums BW
- Verschiedene Erfüllungsoptionen – einzeln oder in Kombination möglich
- Muss von einer anerkannten Fachkraft ausgestellt und bestätigt werden
- Ohne gültigen Nachweis drohen Ordnungswidrigkeiten
EWärmeG auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW), zuletzt geändert 2015
Mindestanteil
15 % des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen oder Ersatzmaßnahmen
Auslöser
Jeder Austausch der Heizungsanlage in Bestandsgebäuden in Baden-Württemberg
Aussteller
DENA-anerkannter Energie-Effizienz-Experte – wir sind berechtigt und eingetragen
Geltungsbereich
Ausschließlich Baden-Württemberg – kein Bundesgesetz
10 % Biogas + 5 % iSFP – der einfachste Weg zum EWärmeG-Nachweis
Wenn an Ihrem Gebäude keine Dämmmaßnahmen durchgeführt wurden und keine andere erneuerbare Heizungstechnologie eingesetzt wird, ist die mit Abstand schnellste, günstigste und am häufigsten verwendete Variante folgende Kombination:
Schritt 1: 10 % Biogas über den Gaslieferanten (10 Prozentpunkte)
Ihr Gaslieferant (z. B. EnBW, Stadtwerke Stuttgart oder andere) bietet Gastarife an, die einen definierten Biomethan-Anteil enthalten. Ein Tarif mit mindestens 10 % gasförmiger Biomasse (Biomethan) erfüllt bereits 10 der geforderten 15 Prozentpunkte – ganz ohne bauliche Maßnahmen. Es genügt ein entsprechender Liefervertrag, den Sie uns vorlegen.
Schritt 2: 5 % durch individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) (5 Prozentpunkte)
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), erstellt von einem anerkannten Energie-Effizienz-Experten, wird nach EWärmeG als Ersatzmaßnahme mit 5 Prozentpunkten angerechnet. Wir erstellen den iSFP für Sie – und damit sind die fehlenden 5 Prozentpunkte abgedeckt.
Ergebnis: 10 % + 5 % = 15 % – Nachweis erfüllt
Die Kombination aus Biomethan-Tarif und iSFP ergibt genau die geforderten 15 Prozentpunkte. Kein Umbau, keine Investition in neue Anlagentechnik, keine Dämmmationen notwendig. Der Nachweis kann in der Regel innerhalb weniger Wochen erbracht werden.
Der iSFP erfüllt nicht nur den EWärmeG-Nachweis – er bringt Ihnen zusätzlich den +5 % iSFP-Bonus auf jede zukünftige BEG-Einzelmaßnahme (nicht für die KfW-Heizungsförderung) sowie bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit. Die Erstellung des iSFP wird durch die BAFA mit bis zu 50 % bezuschusst.
Mehr zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)Schnellvariante auf einen Blick
Schritt 1: Biogas-Tarif
10 % Biomethan-Anteil beim Gaslieferanten → 10 Prozentpunkte erfüllt
Schritt 2: iSFP erstellen lassen
Individueller Sanierungsfahrplan als Ersatzmaßnahme → 5 Prozentpunkte erfüllt
Ergebnis
15 % = 10 % + 5 % → EWärmeG-Pflicht vollständig erfüllt
Umbaumaßnahmen nötig?
Nein – keine baulichen Änderungen erforderlich
iSFP-Förderung
Bis zu 50 % der iSFP-Erstellungskosten durch BAFA gefördert
Zeitaufwand
Nachweis in der Regel innerhalb weniger Wochen erbracht
Welche Nachweisoptionen gibt es beim EWärmeG?
Das EWärmeG erlaubt verschiedene Wege, die 15 % nachzuweisen – einzeln oder in Kombination. Wir prüfen gemeinsam, welche Variante für Ihr Gebäude technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und am schnellsten umzusetzen ist. Die offiziellen Nachweisformulare des Umweltministeriums BW decken alle Optionen ab.
Direkt anrechenbar
Erneuerbare Energie-Technologien
- Solarthermische Anlage (Solarwärme)
- Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
- Feste Biomasse (Holz-Zentralheizung, Pellets)
- Gasförmige Biomasse (Biomethan / Biogas)
- Biogenes Flüssiggas
- Flüssige Biomasse (Bioöl)
- Einzelraumfeuerung (z. B. Kaminofen mit Biomasse)
- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Photovoltaik (für Wärmebedarf)
- Wärmerückgewinnung aus Abluft
- Abwärmenutzung
Anrechenbar als Ersatz
Ersatzmaßnahmen & Effizienz
- Dachdämmung
- Außenwanddämmung
- Kellerdeckendämmung
- Gesamtnachweis Gebäudehülle
- Senkung des Wärmeenergiebedarfs
- Gebäudekomplex-Nachweis
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – 5 Prozentpunkte
- Entfallen der Nutzungspflicht (bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit)
Unsicher, welche Option für Ihr Gebäude die richtige ist? Sprechen Sie uns an – wir prüfen kostenlos, welche Kombination für Sie technisch, wirtschaftlich und zeitlich am sinnvollsten ist.
Wann bin ich als Eigentümer in BW zur Nachweisführung verpflichtet?
Das EWärmeG BW tritt in Kraft, sobald die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob Sie auf eine neue Gasheizung, Ölheizung oder eine andere Technologie wechseln.
Heizkessel-Austausch
Beim Tausch eines alten Gas-, Öl- oder anderen Heizkessels durch eine neue Anlage – unabhängig von der neuen Technologie.
Bestandsgebäude in BW
Gilt für bestehende Wohngebäude in Baden-Württemberg. Für Neubauten gelten andere (strengere) Regelungen.
Zentralheizung
Betrifft die zentrale Wärmeversorgung des Gebäudes. Reine Einzelraumheizungen fallen nicht unter diese Pflicht.
Nachweis gegenüber Behörde
Der Nachweis ist auf den offiziellen Formularen des Umweltministeriums BW zu erbringen und auf Verlangen vorzulegen.
Fachkundigen-Unterschrift
Das Nachweisformular muss von einer anerkannten Fachkraft (z. B. DENA-anerkannter EEE) ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Ausnahmen
Bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann das Entfallen der Nutzungspflicht nachgewiesen werden.
Wer beim Heizungstausch keinen gültigen EWärmeG-Nachweis erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Heizungstausch beraten – wir koordinieren die Nachweisführung so, dass alles rechtzeitig vorliegt.
In 4 Schritten zum EWärmeG-Nachweis
Wir übernehmen die gesamte Nachweisführung für Sie – von der Beratung über die Auswahl der optimalen Variante bis zur fertigen Dokumentation auf den offiziellen Formularen.
1. Kurzberatung
Variantenprüfung & Empfehlung
Sie schildern uns kurz Ihr Gebäude und den geplanten Heizungstausch. Wir prüfen, welche EWärmeG-Variante für Ihr Gebäude technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und am schnellsten umzusetzen ist – und empfehlen die passende Option.
- Gebäude- und Heizungsdaten kurz erfassen
- Alle Erfüllungsoptionen prüfen
- Empfehlung der optimalen Kombination
- Klärung, welche Unterlagen benötigt werden
2. Unterlagen
Zusammenstellen & übermitteln
Je nach gewählter Variante brauchen wir den Liefervertrag für den Biogas-Tarif, Gebäudedaten für den iSFP oder Nachweise über bereits durchgeführte Dämmmaßnahmen. Wir sagen Ihnen genau, was nötig ist – und begleiten Sie dabei.
- Klare Liste der benötigten Unterlagen
- Bei Biogas: Liefervertrag mit Biomethan-Anteil
- Bei iSFP: Vor-Ort-Begehung für Gebäudeaufnahme
- Bei Dämmmaßnahmen: Nachweise der ausführenden Fachbetriebe
3. Nachweis erstellen
Offizielles Formular & Unterschrift
Wir füllen das offizielle Nachweisformular des Umweltministeriums Baden-Württemberg vollständig aus, prüfen es auf Richtigkeit und unterzeichnen es als anerkannte Fachkraft. Sie erhalten den fertigen Nachweis zur Vorlage bei der Behörde.
- Ausfüllen des amtlichen BW-Nachweisformulars
- Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit
- Unterzeichnung durch DENA-anerkannten Fachkundigen
- Übergabe des fertigen Nachweisdokuments
4. Pflicht erfüllt
Nachweis gesichert – Heizungstausch rechtssicher
Sie haben den gültigen EWärmeG-Nachweis in den Händen und können Ihren Heizungstausch in Baden-Württemberg rechtssicher abschließen. Wenn der iSFP Teil Ihrer Variante ist, profitieren Sie zusätzlich vom BEG-Förderbonus bei jeder künftigen Sanierungsmaßnahme.
- Gültiger EWärmeG-Nachweis liegt vor
- Heizungstausch kann rechtssicher abgeschlossen werden
- Bei iSFP: +5 % BEG-Förderbonus für künftige Maßnahmen gesichert
- Bei Bedarf: Begleitung bei BEG-Förderanträgen
Wer braucht einen EWärmeG-Nachweis?
Das EWärmeG BW betrifft einen großen Teil der Immobilieneigentümer in Baden-Württemberg – immer dann, wenn die Zentralheizung erneuert wird.
Eigentümer von Einfamilienhäusern
Wer seinen alten Gas- oder Ölkessel durch eine neue Heizungsanlage ersetzt, muss den EWärmeG-Nachweis erbringen. Mit der Kombination 10 % Biogas + 5 % iSFP ist das ohne Umbau möglich.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Auch bei Mehrfamilienhäusern gilt die EWärmeG-Pflicht beim Heizungstausch. Der iSFP bietet hier zusätzlichen Mehrwert, da er je Wohneinheit den BEG-Förderbonus sichert.
Hausverwaltungen & WEGs
Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, die eine Zentralheizung für das gesamte Gebäude erneuern, benötigen ebenfalls einen EWärmeG-Nachweis. Wir unterstützen auch bei mehreren Objekten.
Vermieter in BW
Vermieter, die Bestandsgebäude in Baden-Württemberg verwalten und eine Heizungserneuerung planen, sind ebenfalls verpflichtet. Frühzeitige Beratung spart Zeit und Aufwand.
Warum Eigentümer in Baden-Württemberg uns für den EWärmeG-Nachweis beauftragen
Der EWärmeG-Nachweis ist mehr als ein Formular – er erfordert Fachkenntnis, die richtige Variantenauswahl und einen anerkannten Aussteller. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten erfüllen wir alle Voraussetzungen.
Das EWärmeG-Nachweisformular muss von einer anerkannten Fachkraft unterzeichnet werden. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten erfüllen wir diese Voraussetzung vollständig.
Nicht jede Option passt zu jedem Gebäude. Wir prüfen, welche Kombination technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und am schnellsten umzusetzen ist – und empfehlen die beste Lösung für Ihre Situation.
Der iSFP erfüllt nicht nur die EWärmeG-Pflicht (5 Prozentpunkte) – er sichert Ihnen gleichzeitig den +5 % iSFP-Bonus auf jede zukünftige BEG-Einzelmaßnahme (nicht für die KfW-Heizungsförderung). Ein Schritt, doppelter Nutzen.
Als lokal ansässiges Büro kennen wir die Gegebenheiten in Stuttgart und Umgebung. Kurze Wege, schnelle Abwicklung, persönlicher Kontakt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was das EWärmeG für Ihren konkreten Fall bedeutet, welche Option wir empfehlen und warum. Mo – Sa, 08:00 – 20:00 Uhr erreichbar.
Fragen rund um den EWärmeG-Nachweis
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.