Baden-Württemberg – EWärmeG 2015

EWärmeG Nachweis beim Heizungstausch in Baden-Württemberg

Wer in Baden-Württemberg seine Heizungsanlage austauscht, muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) nachweisen, dass künftig mindestens 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien oder gleichwertigen Maßnahmen gedeckt wird. Wir übernehmen die Nachweisführung – rechtssicher, schnell und auf Ihr Gebäude zugeschnitten.

  • Pflicht bei jedem Heizungstausch in Bestandsgebäuden in BW
  • 15 % Erneuerbare-Anteil – verschiedene Kombinationsoptionen möglich
  • Schnellste Variante: 10 % Biogas + 5 % iSFP – ohne Umbaumaßnahmen
  • Wir wählen gemeinsam die passende Variante für Ihre Situation

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden, beim Austausch der Heizungsanlage mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien oder durch gleichwertige Effizienzmaßnahmen zu decken. Das Gesetz gilt landesweit in Baden-Württemberg – unabhängig vom Bundesrecht.

Der Nachweis muss gegenüber der zuständigen Behörde erbracht werden. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellt hierfür offizielle Nachweisformulare bereit, die von einem anerkannten Fachkundigen ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten sind wir zur Ausstellung dieser Nachweise berechtigt.

Was das EWärmeG für Sie bedeutet:
  • Gilt bei jedem Austausch der Heizungsanlage in Bestandsgebäuden in BW
  • 15 % des Wärmeenergiebedarfs müssen aus erneuerbaren Quellen oder Ersatzmaßnahmen kommen
  • Offizieller Nachweis auf den Formularen des Umweltministeriums BW
  • Verschiedene Erfüllungsoptionen – einzeln oder in Kombination möglich
  • Muss von einer anerkannten Fachkraft ausgestellt und bestätigt werden
  • Ohne gültigen Nachweis drohen Ordnungswidrigkeiten
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EWärmeG auf einen Blick

Rechtsgrundlage

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW), zuletzt geändert 2015

Mindestanteil

15 % des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen oder Ersatzmaßnahmen

Auslöser

Jeder Austausch der Heizungsanlage in Bestandsgebäuden in Baden-Württemberg

Aussteller

DENA-anerkannter Energie-Effizienz-Experte – wir sind berechtigt und eingetragen

Geltungsbereich

Ausschließlich Baden-Württemberg – kein Bundesgesetz

10 % Biogas + 5 % iSFP – der einfachste Weg zum EWärmeG-Nachweis

Wenn an Ihrem Gebäude keine Dämmmaßnahmen durchgeführt wurden und keine andere erneuerbare Heizungstechnologie eingesetzt wird, ist die mit Abstand schnellste, günstigste und am häufigsten verwendete Variante folgende Kombination:

Schritt 1: 10 % Biogas über den Gaslieferanten (10 Prozentpunkte)

Ihr Gaslieferant (z. B. EnBW, Stadtwerke Stuttgart oder andere) bietet Gastarife an, die einen definierten Biomethan-Anteil enthalten. Ein Tarif mit mindestens 10 % gasförmiger Biomasse (Biomethan) erfüllt bereits 10 der geforderten 15 Prozentpunkte – ganz ohne bauliche Maßnahmen. Es genügt ein entsprechender Liefervertrag, den Sie uns vorlegen.

Schritt 2: 5 % durch individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) (5 Prozentpunkte)

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), erstellt von einem anerkannten Energie-Effizienz-Experten, wird nach EWärmeG als Ersatzmaßnahme mit 5 Prozentpunkten angerechnet. Wir erstellen den iSFP für Sie – und damit sind die fehlenden 5 Prozentpunkte abgedeckt.

Ergebnis: 10 % + 5 % = 15 % – Nachweis erfüllt

Die Kombination aus Biomethan-Tarif und iSFP ergibt genau die geforderten 15 Prozentpunkte. Kein Umbau, keine Investition in neue Anlagentechnik, keine Dämmmationen notwendig. Der Nachweis kann in der Regel innerhalb weniger Wochen erbracht werden.

Doppelter Nutzen: EWärmeG-Nachweis + iSFP-Förderbonus

Der iSFP erfüllt nicht nur den EWärmeG-Nachweis – er bringt Ihnen zusätzlich den +5 % iSFP-Bonus auf jede zukünftige BEG-Einzelmaßnahme (nicht für die KfW-Heizungsförderung) sowie bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit. Die Erstellung des iSFP wird durch die BAFA mit bis zu 50 % bezuschusst.

Mehr zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
EWärmeG Nachweis jetzt anfragen

Schnellvariante auf einen Blick

Schritt 1: Biogas-Tarif

10 % Biomethan-Anteil beim Gaslieferanten → 10 Prozentpunkte erfüllt

Schritt 2: iSFP erstellen lassen

Individueller Sanierungsfahrplan als Ersatzmaßnahme → 5 Prozentpunkte erfüllt

Ergebnis

15 % = 10 % + 5 % → EWärmeG-Pflicht vollständig erfüllt

Umbaumaßnahmen nötig?

Nein – keine baulichen Änderungen erforderlich

iSFP-Förderung

Bis zu 50 % der iSFP-Erstellungskosten durch BAFA gefördert

Zeitaufwand

Nachweis in der Regel innerhalb weniger Wochen erbracht

Welche Nachweisoptionen gibt es beim EWärmeG?

Das EWärmeG erlaubt verschiedene Wege, die 15 % nachzuweisen – einzeln oder in Kombination. Wir prüfen gemeinsam, welche Variante für Ihr Gebäude technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und am schnellsten umzusetzen ist. Die offiziellen Nachweisformulare des Umweltministeriums BW decken alle Optionen ab.

Direkt anrechenbar

Erneuerbare Energie-Technologien

Jede dieser Technologien kann die 15 % vollständig oder anteilig erfüllen – je nach Deckungsgrad.
  • Solarthermische Anlage (Solarwärme)
  • Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
  • Feste Biomasse (Holz-Zentralheizung, Pellets)
  • Gasförmige Biomasse (Biomethan / Biogas)
  • Biogenes Flüssiggas
  • Flüssige Biomasse (Bioöl)
  • Einzelraumfeuerung (z. B. Kaminofen mit Biomasse)
  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Photovoltaik (für Wärmebedarf)
  • Wärmerückgewinnung aus Abluft
  • Abwärmenutzung

Anrechenbar als Ersatz

Ersatzmaßnahmen & Effizienz

Diese Maßnahmen können anstelle von oder ergänzend zu erneuerbaren Energien angerechnet werden.
  • Dachdämmung
  • Außenwanddämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Gesamtnachweis Gebäudehülle
  • Senkung des Wärmeenergiebedarfs
  • Gebäudekomplex-Nachweis
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – 5 Prozentpunkte
  • Entfallen der Nutzungspflicht (bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit)
Kombination möglich: Wenn eine einzelne Maßnahme die 15 % nicht vollständig deckt, können mehrere Optionen kombiniert werden – z. B. Biogas (10 %) + iSFP (5 %) = 15 %.

Unsicher, welche Option für Ihr Gebäude die richtige ist? Sprechen Sie uns an – wir prüfen kostenlos, welche Kombination für Sie technisch, wirtschaftlich und zeitlich am sinnvollsten ist.

Wann bin ich als Eigentümer in BW zur Nachweisführung verpflichtet?

Das EWärmeG BW tritt in Kraft, sobald die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob Sie auf eine neue Gasheizung, Ölheizung oder eine andere Technologie wechseln.

Heizkessel-Austausch

Beim Tausch eines alten Gas-, Öl- oder anderen Heizkessels durch eine neue Anlage – unabhängig von der neuen Technologie.

Bestandsgebäude in BW

Gilt für bestehende Wohngebäude in Baden-Württemberg. Für Neubauten gelten andere (strengere) Regelungen.

Zentralheizung

Betrifft die zentrale Wärmeversorgung des Gebäudes. Reine Einzelraumheizungen fallen nicht unter diese Pflicht.

Nachweis gegenüber Behörde

Der Nachweis ist auf den offiziellen Formularen des Umweltministeriums BW zu erbringen und auf Verlangen vorzulegen.

Fachkundigen-Unterschrift

Das Nachweisformular muss von einer anerkannten Fachkraft (z. B. DENA-anerkannter EEE) ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Ausnahmen

Bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann das Entfallen der Nutzungspflicht nachgewiesen werden.

Ordnungswidrigkeit ohne Nachweis

Wer beim Heizungstausch keinen gültigen EWärmeG-Nachweis erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Heizungstausch beraten – wir koordinieren die Nachweisführung so, dass alles rechtzeitig vorliegt.

In 4 Schritten zum EWärmeG-Nachweis

Wir übernehmen die gesamte Nachweisführung für Sie – von der Beratung über die Auswahl der optimalen Variante bis zur fertigen Dokumentation auf den offiziellen Formularen.

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1. Kurzberatung
Variantenprüfung & Empfehlung

Sie schildern uns kurz Ihr Gebäude und den geplanten Heizungstausch. Wir prüfen, welche EWärmeG-Variante für Ihr Gebäude technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und am schnellsten umzusetzen ist – und empfehlen die passende Option.

  • Gebäude- und Heizungsdaten kurz erfassen
  • Alle Erfüllungsoptionen prüfen
  • Empfehlung der optimalen Kombination
  • Klärung, welche Unterlagen benötigt werden
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2. Unterlagen
Zusammenstellen & übermitteln

Je nach gewählter Variante brauchen wir den Liefervertrag für den Biogas-Tarif, Gebäudedaten für den iSFP oder Nachweise über bereits durchgeführte Dämmmaßnahmen. Wir sagen Ihnen genau, was nötig ist – und begleiten Sie dabei.

  • Klare Liste der benötigten Unterlagen
  • Bei Biogas: Liefervertrag mit Biomethan-Anteil
  • Bei iSFP: Vor-Ort-Begehung für Gebäudeaufnahme
  • Bei Dämmmaßnahmen: Nachweise der ausführenden Fachbetriebe
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3. Nachweis erstellen
Offizielles Formular & Unterschrift

Wir füllen das offizielle Nachweisformular des Umweltministeriums Baden-Württemberg vollständig aus, prüfen es auf Richtigkeit und unterzeichnen es als anerkannte Fachkraft. Sie erhalten den fertigen Nachweis zur Vorlage bei der Behörde.

  • Ausfüllen des amtlichen BW-Nachweisformulars
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit
  • Unterzeichnung durch DENA-anerkannten Fachkundigen
  • Übergabe des fertigen Nachweisdokuments
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4. Pflicht erfüllt
Nachweis gesichert – Heizungstausch rechtssicher

Sie haben den gültigen EWärmeG-Nachweis in den Händen und können Ihren Heizungstausch in Baden-Württemberg rechtssicher abschließen. Wenn der iSFP Teil Ihrer Variante ist, profitieren Sie zusätzlich vom BEG-Förderbonus bei jeder künftigen Sanierungsmaßnahme.

  • Gültiger EWärmeG-Nachweis liegt vor
  • Heizungstausch kann rechtssicher abgeschlossen werden
  • Bei iSFP: +5 % BEG-Förderbonus für künftige Maßnahmen gesichert
  • Bei Bedarf: Begleitung bei BEG-Förderanträgen

Wer braucht einen EWärmeG-Nachweis?

Das EWärmeG BW betrifft einen großen Teil der Immobilieneigentümer in Baden-Württemberg – immer dann, wenn die Zentralheizung erneuert wird.

Eigentümer von Einfamilienhäusern

Wer seinen alten Gas- oder Ölkessel durch eine neue Heizungsanlage ersetzt, muss den EWärmeG-Nachweis erbringen. Mit der Kombination 10 % Biogas + 5 % iSFP ist das ohne Umbau möglich.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Auch bei Mehrfamilienhäusern gilt die EWärmeG-Pflicht beim Heizungstausch. Der iSFP bietet hier zusätzlichen Mehrwert, da er je Wohneinheit den BEG-Förderbonus sichert.

Hausverwaltungen & WEGs

Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, die eine Zentralheizung für das gesamte Gebäude erneuern, benötigen ebenfalls einen EWärmeG-Nachweis. Wir unterstützen auch bei mehreren Objekten.

Vermieter in BW

Vermieter, die Bestandsgebäude in Baden-Württemberg verwalten und eine Heizungserneuerung planen, sind ebenfalls verpflichtet. Frühzeitige Beratung spart Zeit und Aufwand.

Warum Eigentümer in Baden-Württemberg uns für den EWärmeG-Nachweis beauftragen

Der EWärmeG-Nachweis ist mehr als ein Formular – er erfordert Fachkenntnis, die richtige Variantenauswahl und einen anerkannten Aussteller. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten erfüllen wir alle Voraussetzungen.

DENA-anerkannt & anerkannter Aussteller

Das EWärmeG-Nachweisformular muss von einer anerkannten Fachkraft unterzeichnet werden. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten erfüllen wir diese Voraussetzung vollständig.

Optimale Variantenauswahl für Ihr Gebäude

Nicht jede Option passt zu jedem Gebäude. Wir prüfen, welche Kombination technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und am schnellsten umzusetzen ist – und empfehlen die beste Lösung für Ihre Situation.

EWärmeG + iSFP-Förderbonus in einem

Der iSFP erfüllt nicht nur die EWärmeG-Pflicht (5 Prozentpunkte) – er sichert Ihnen gleichzeitig den +5 % iSFP-Bonus auf jede zukünftige BEG-Einzelmaßnahme (nicht für die KfW-Heizungsförderung). Ein Schritt, doppelter Nutzen.

Vor Ort im Großraum Stuttgart

Als lokal ansässiges Büro kennen wir die Gegebenheiten in Stuttgart und Umgebung. Kurze Wege, schnelle Abwicklung, persönlicher Kontakt.

Persönliche Beratung inklusive

Wir erklären Ihnen verständlich, was das EWärmeG für Ihren konkreten Fall bedeutet, welche Option wir empfehlen und warum. Mo – Sa, 08:00 – 20:00 Uhr erreichbar.

Fragen rund um den EWärmeG-Nachweis

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Was ist das EWärmeG und wen betrifft es?
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden in Baden-Württemberg, beim Austausch der Zentralheizung nachzuweisen, dass mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien oder gleichwertigen Maßnahmen gedeckt wird. Das Gesetz gilt landesweit in BW und ist unabhängig vom Bundesrecht. Es betrifft alle Eigentümer, die eine bestehende Heizungsanlage erneuern – unabhängig davon, auf welche Technologie sie wechseln.
Gilt das EWärmeG auch, wenn ich auf eine Wärmepumpe wechsle?
Ja – auch beim Wechsel auf eine Wärmepumpe greift das EWärmeG, da es bei jedem Heizungstausch in Bestandsgebäuden in BW gilt. Allerdings erfüllt eine Wärmepumpe als erneuerbare Energiequelle die EWärmeG-Pflicht in der Regel vollständig oder zu einem großen Teil. Der Nachweis ist dann einfach zu erbringen und wir übernehmen die Nachweisführung auf dem offiziellen Formular.
Was ist die schnellste Methode, den EWärmeG-Nachweis zu erfüllen?
Die schnellste, günstigste und am häufigsten verwendete Methode ist die Kombination aus 10 % Biogas (Biomethan-Tarif beim Gaslieferanten) und 5 % iSFP (individueller Sanierungsfahrplan). Das ergibt exakt die geforderten 15 Prozentpunkte – ohne bauliche Maßnahmen. Es genügen der Gasliefervertrag mit Biomethan-Anteil und der von uns erstellte iSFP. Der Nachweis ist in der Regel innerhalb weniger Wochen vollständig erbracht.
Was kostet der EWärmeG-Nachweis?
Die Kosten hängen davon ab, welche Variante für Ihr Gebäude gewählt wird. Bei der Kombination Biogas + iSFP entstehen Kosten für die Erstellung des iSFP – diese werden durch die BAFA mit bis zu 50 % bezuschusst (max. 650 € bei 1-/2-Familienhäusern, max. 850 € bei Gebäuden ab 3 WE). Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen den genauen Preis für Ihre Situation.
Kann ich den EWärmeG-Nachweis auch selbst erbringen?
Nein – das EWärmeG-Nachweisformular muss von einer anerkannten Fachkraft ausgefüllt und unterzeichnet werden. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten sind wir zur Ausstellung dieser Nachweise berechtigt und eingetragen. Eigentümer ohne entsprechende Qualifikation können den Nachweis nicht selbst erstellen.
Was passiert, wenn ich keinen EWärmeG-Nachweis erbringe?
Wer beim Heizungstausch keinen gültigen EWärmeG-Nachweis erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wir empfehlen, die Nachweisführung frühzeitig vor dem Heizungstausch zu planen, damit alles rechtzeitig vorliegt. Sprechen Sie uns an – wir koordinieren die Nachweisführung so, dass Sie beim Tausch der Heizungsanlage auf der sicheren Seite sind.
Kann ich den iSFP gleichzeitig für EWärmeG-Nachweis und BEG-Förderung nutzen?
Ja – das ist sogar die empfohlene Vorgehensweise. Ein BAFA-anerkannter iSFP erfüllt gleichzeitig die EWärmeG-Ersatzmaßnahme (5 Prozentpunkte) und sichert Ihnen den +5 % iSFP-Bonus auf jede zukünftige BEG-Einzelmaßnahme (nicht für die KfW-Heizungsförderung) sowie die verdoppelten förderfähigen Ausgaben von 60.000 € pro Wohneinheit. Sie zahlen einmal für den iSFP und profitieren doppelt.

EWärmeG-Nachweis sichern – schnell, rechtssicher und ohne Umbau

Lassen Sie uns gemeinsam die einfachste Variante für Ihr Gebäude ermitteln. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – und wir sorgen dafür, dass Ihr Nachweis rechtzeitig vor dem Heizungstausch vorliegt.