Energieausweis für Wohngebäude im Großraum Stuttgart
Ob Hausverkauf, Neuvermietung oder Neubau: Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten stellen wir Ihren Energieausweis GEG-konform und zuverlässig aus – für Ein- und Mehrfamilienhäuser im Raum Stuttgart.
- Pflichtgemäß für Verkauf & Vermietung nach GEG
- Bedarfs- und Verbrauchsausweis – wir beraten zur richtigen Art
- 10 Jahre gültig, DENA-anerkannt & DIBt-registriert
- Für alle Gebäudetypen im Großraum Stuttgart
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes
Der Energieausweis – umgangssprachlich auch „Energiepass" genannt – zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder Energieverbrauch pro Quadratmeter, die Effizienzklasse (bisher A+ bis H, ab Mai 2026 A bis G nach neuer EU-Skala) und nennt Modernisierungsempfehlungen. Damit ist er das zentrale Dokument für Käufer, Mieter und Vermieter.
Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Es schreibt vor, wann ein Energieausweis ausgestellt, vorgelegt und in Immobilienanzeigen angegeben werden muss. Ausstellen darf den Ausweis ausschließlich eine anerkannte Fachkraft – als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten erfüllen wir alle gesetzlichen Voraussetzungen.
- Wie hoch ist der Energiebedarf oder -verbrauch pro Quadratmeter?
- In welche Effizienzklasse fällt das Gebäude?
- Welche Energieträger werden genutzt (Erdgas, Wärmepumpe, Pellets …)?
- Welche Modernisierungsmaßnahmen empfiehlt der Aussteller?
- Wie schneidet das Gebäude im Vergleich zu anderen ab?
Energieausweis auf einen Blick
Gültigkeit
10 Jahre ab Ausstellungsdatum
Effizienzklassen
Aktuell: A+ bis H · Ab Mai 2026: A bis G (neue EU-Skala)
Rechtsgrundlage
§ 80 GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Aussteller
DENA-anerkannter Energie-Effizienz-Experte – DIBt-registriert
Einsatzgebiet
Stuttgart, Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen, Waiblingen & Umgebung
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Nach § 80 GEG müssen Eigentümer bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung einen gültigen Energieausweis vorlegen – und bereits in der Immobilienanzeige die Energiekennwerte angeben.
Hausverkauf
Unaufgefordert bei der ersten Besichtigung vorlegen, spätestens bei Vertragsabschluss übergeben.
Neuvermietung
Bei jedem Mieterwechsel Pflicht – Energiekennwerte müssen bereits in der Anzeige stehen.
Verpachtung
Auch bei der Verpachtung von Gebäuden ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen.
Neubau
Nach § 80 GEG ist für jeden Neubau ein Bedarfsausweis auf Basis der Gebäudeberechnung auszustellen.
Immobilienanzeigen
In kommerziellen Anzeigen (Print, Internet) sind Energiekennwerte, Energieträger und Effizienzklasse anzugeben.
Nach umfassender Sanierung
Nach wesentlichen Änderungen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik ist ein neuer Ausweis auszustellen.
Wer keinen Energieausweis vorlegt, keinen ausstellen lässt oder falsche Daten angibt, begeht laut § 108 GEG eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen – auch für Makler und Anzeigenschalten ohne Pflichtkennwerte.
Wenn Sie einen Energieausweis für ein bestehendes Haus benötigen, lohnt es sich oft, diesen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erstellen zu lassen. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet entscheidende Vorteile bei der BEG-Förderung:
- Bis zu 50 % Förderung für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- +5 % Förderbonus auf jede geförderte Einzelmaßnahme
- 15 Jahre Nutzung der erhöhten Förderung
- 60.000 € pro Wohneinheit maximale Fördersumme (statt 30.000 €)
Welchen Energieausweis brauche ich?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – welcher für Ihr Gebäude der Richtige ist, hängt von Baujahr und Wohneinheitenzahl ab. Wir beraten Sie kostenlos und ermitteln, was Sie benötigen.
Günstiger & einfacher
Verbrauchsausweis
- Weniger Daten erforderlich – kein Aufmaß nötig
- Geringerer Aufwand bei der Erstellung
- Ausreichend für Verkauf & Vermietung
- Ergebnis vom tatsächlichen Nutzerverhalten abhängig
- Weniger aussagekräftig bei leer stehenden Gebäuden
Aussagekräftiger & objektiver
Bedarfsausweis
- Objektive Bewertung der Bausubstanz
- Unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch
- Bessere Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden
- Pflicht für Neubau (§ 80 GEG)
- Aufwendiger – Gebäudedaten werden vollständig erfasst
Unsicher, welcher Ausweis der Richtige ist? Sprechen Sie uns an – wir ermitteln kostenlos, was Ihr Gebäude benötigt.
Welchen Energieausweis können Sie beantragen?
Klicken Sie auf die zutreffende Option – es reicht, wenn eine der ersten drei Bedingungen erfüllt ist.
Es müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein, damit die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten ist:
Fassade:
- Nachträglich gedämmt mit einem U-Wert von weniger als 1,45 W/(m²·K)
- ODER 24 cm Bimsstein-Mauerwerk, Porenbeton oder Blocksteine
- ODER 38 cm Kalksandstein-Mauerwerk mit mind. 6 cm äußerer Dämmung
- ODER zweischaliges Mauerwerk mit 8 cm Dämmung
Fenster:
- Holz- oder Kunststofffenster mit Doppel- oder Isolierverglasung
Dach:
- Nachträglich gedämmt mit einem U-Wert von weniger als 0,45 W/(m²·K)
- ODER mind. 10 cm Zwischensparrendämmung im Dach
- ODER 8 cm Dachbodendämmung
Kellerdecke (bei unbeheiztem Keller):
- Nachträglich gedämmt mit einem U-Wert von weniger als 0,8 W/(m²·K)
- ODER eine Betondecke mit Estrich auf mind. 4 cm Dämmung
- ODER eine Betonrippendecke mit zusätzlich 4 cm Dämmung
- ODER ein gemauertes Kappengewölbe mit ca. 8 cm Ausdämmung der Kappen
Bedarfsausweis erforderlich.
Keine der Bedingungen ist erfüllt. Für Ihr Gebäude muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
In 3 Schritten zu Ihrem Energieausweis
Sie müssen sich um wenig kümmern – wir übernehmen die Erstellung vollständig und sorgen dafür, dass Ihr Energieausweis GEG-konform und rechtzeitig vorliegt.
Kontakt & Kurzabfrage
Sie schildern uns kurz Ihr Gebäude – Baujahr, Lage, Wohneinheiten und Anlass (Verkauf, Vermietung, Neubau). Wir ermitteln, welcher Ausweistyp benötigt wird und was wir von Ihnen brauchen.
Unterlagen & Daten
Sie übermitteln uns die benötigten Unterlagen: Heizkostenabrechnungen (Verbrauchsausweis) oder Gebäudepläne und Baukonstruktion (Bedarfsausweis). Wir begleiten Sie und sagen Ihnen genau, was nötig ist.
Energieausweis erhalten
Wir erstellen den GEG-konformen Energieausweis, registrieren ihn im DIBt-System und übermitteln Ihnen das fertige Dokument. Sie sind sofort für Verkauf, Anzeigenschaltung oder Mietvertrag gewappnet.
Von der alten Skala A+–H zur neuen EU-Skala A–G
Mit der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD 2024/1275) gilt ab Mai 2026 eine einheitliche Skala von A bis G – statt der bisherigen neun Klassen A+ bis H. Klasse G umfasst die schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands und soll schrittweise sanierungspflichtig werden. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
| Alte Skala (A+ bis H) | Neue EU-Skala (A bis G) |
|---|---|
| A+ / A | A (Nullemissionsgebäude) |
| B | B |
| C | C |
| D | D |
| E | E |
| F | F |
| G / H | G (schlechteste 15 %) |
Die genaue Klasseneinteilung wird durch die GEG-Novelle zur deutschen Umsetzung der EPBD geregelt. Die Zuordnung basiert auf dem aktuellen Stand – kleinere Verschiebungen bleiben möglich.
Wer braucht einen Energieausweis?
Der Energieausweis ist für eine breite Gruppe von Eigentümern und Immobilienprofis relevant – nicht nur beim klassischen Hausverkauf.
Eigentümer vor dem Verkauf
Wer sein Haus oder eine Wohnung verkauft, muss den Energieausweis unaufgefordert bei der ersten Besichtigung vorlegen und spätestens beim Notartermin übergeben. Ohne gültigen Ausweis droht ein Bußgeld.
Vermieter bei Neuvermietung
Bei jedem Mieterwechsel ist ein gültiger Energieausweis Pflicht – schon in der Mietanzeige müssen Energiekennwerte angegeben werden. Auch für Mehrfamilienhäuser gilt: ein Energieausweis pro Gebäude.
Hausverwaltungen & WEGs
Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen für Neuvermietungen oder Verkäufe einen gültigen Energieausweis. Wir unterstützen auch effizient bei mehreren Objekten.
Bauherren bei Neubau
Nach § 80 GEG ist für jeden Neubau ein Bedarfsausweis auf Basis der Gebäudeberechnung auszustellen. Er belegt, dass das Gebäude die GEG-Anforderungen erfüllt – und ist Voraussetzung für die Baugenehmigung.
Bedarfsausweis für Neubauten – was Bauherren wissen müssen
Bei jedem Neubau ist nach § 80 GEG ausschließlich ein Bedarfsausweis Pflicht. Er basiert nicht auf Verbrauchsdaten, sondern auf der technischen Berechnung von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Dämmung nach DIN V 18599 – denn nach dem Einzug liegen noch keine Abrechnungsdaten vor.
Wann greift die Energieausweis-Pflicht beim Neubau?
- Planungs- und Bauphase: GEG-Anforderungen an Wärmeschutz und Anlagentechnik müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden – der Wärmeschutznachweis ist die Grundlage hierfür.
- Nach Fertigstellung: Der Energieausweis ist dem Bauherrn oder Eigentümer spätestens nach Abnahme des Gebäudes auszuhändigen.
- Erstvermietung und Erstverkauf: Bei der ersten Weitergabe ist der Ausweis Mietern oder Käufern unaufgefordert vorzulegen.
- Immobilienanzeigen: Endenergiebedarf, Energieträger, Effizienzklasse und Baujahr sind nach § 87 GEG Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen.
Welche GEG-Anforderungen muss ein Neubau erfüllen?
Seit Januar 2024 darf der Primärenergiebedarf eines Neubaus maximal 55 % des Wertes eines vergleichbaren Referenzgebäudes betragen – das entspricht etwa dem KfW-Effizienzhaus 55. Neue Heizungsanlagen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (§ 71 GEG). Wer höhere Standards wie EH 40 erreicht, profitiert von zusätzlichen KfW-Fördermitteln. Der Energieausweis dokumentiert den erreichten Standard verbindlich auf der Skala A+ bis H.
Bedarfsausweis für Neubau anfragenNeubau auf einen Blick
Pflichtausweis
Ausschließlich Bedarfsausweis nach § 80 GEG – kein Verbrauchsausweis möglich
Berechnungsnorm
DIN V 18599 – vollständige technische Gebäudeberechnung
GEG-Grenzwert
Max. 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes
Erneuerbare Energien
Mind. 65 % der Heizwärme aus erneuerbaren Quellen (§ 71 GEG)
Gültigkeit
10 Jahre ab Ausstellungsdatum
Energieausweis für Vermieter – Pflichten und Fristen im Überblick
Wer eine Immobilie vermietet oder verpachtet, ist nach § 80 GEG verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Die Pflicht beginnt nicht erst beim Mietvertrag – sie greift bereits bei der Anzeigenschaltung.
Wann benötige ich als Vermieter einen Energieausweis?
- Neuvermietung: Bei jedem Mieterwechsel Pflicht – auch bei erneuter Vermietung derselben Wohnung.
- In Immobilienanzeigen: Endenergiebedarf, Energieträger, Effizienzklasse und Baujahr müssen bereits in der Anzeige stehen.
- Spätestens bei der Besichtigung: Der Ausweis ist Mietinteressenten unaufgefordert vorzuzeigen.
- Verpachtung: Auch bei Pachtverträgen für Gebäude gilt die Vorlagepflicht nach § 80 GEG.
Welcher Energieausweis gilt für meine Mietimmobilie?
Welche Variante zulässig ist, hängt von Baujahr und Wohneinheitenzahl ab: Für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten oder Bauantrag ab dem 01.11.1977 ist in der Regel der günstigere Verbrauchsausweis ausreichend. Bei älteren Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten ohne Wärmeschutznachweis ist der Bedarfsausweis Pflicht. Nutzen Sie unseren Schnell-Check weiter oben auf dieser Seite, um zu prüfen, was für Ihr Gebäude gilt.
Welche Strafen drohen ohne Energieausweis?
Wer keinen Energieausweis vorlegt oder Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG. Die zuständige Behörde kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 € verhängen – für Vermieter und Makler gleichermaßen.
Energieausweis für die Vermietung anfragenVermietung auf einen Blick
Rechtsgrundlage
§ 80 GEG – Pflicht bei jeder Neuvermietung und Verpachtung
Verbrauchsausweis möglich
Ab 5 Wohneinheiten oder Bauantrag nach dem 01.11.1977
Bedarfsausweis Pflicht
Ältere Gebäude mit bis zu 4 WE ohne Wärmeschutznachweis
Bußgeld
Bis zu 10.000 € bei Verstoß gegen § 108 GEG
Mehrfamilienhäuser
Ein Ausweis gilt für das gesamte Gebäude – nicht pro Wohneinheit
Warum Eigentümer im Großraum Stuttgart uns beauftragen
Ein Energieausweis ist nur so gut wie der Experte dahinter. Unsere DENA-Zertifizierung, DIBt-Registrierung und Ortskenntnis sorgen für einen rechtssicheren Ausweis – zuverlässig und transparent.
Nur anerkannte Fachkräfte dürfen Energieausweise ausstellen, die bei Verkauf und Vermietung rechtsgültig sind. Wir sind in der offiziellen Expertenliste für Bundesförderung für effiziente Gebäude eingetragen.
Als lokal ansässiges Büro kennen wir die Gebäudetypen und Bauphasen in Stuttgart und Umgebung. Das beschleunigt die Datenerfassung und die Ausstellung erheblich.
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, erstellen wir Ihren Energieausweis prompt. Sie erhalten das fertige Dokument rechtzeitig vor Ihrem Besichtigungs- oder Notartermin.
Viele Kunden nutzen die Gelegenheit, die Modernisierungsempfehlungen zu verstehen. Auf Wunsch erstellen wir direkt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für maximale Förderung.
Wir erklären Ihnen, was der Ausweis bedeutet, wie die Effizienzklasse zu interpretieren ist und welche nächsten Schritte sinnvoll wären. Mo – Sa, 08:00 – 20:00 Uhr.
Fragen rund um den Energieausweis
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.