DENA-anerkannt – GEG-konform

Energieausweis für Wohngebäude im Großraum Stuttgart

Ob Hausverkauf, Neuvermietung oder Neubau: Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten stellen wir Ihren Energieausweis GEG-konform und zuverlässig aus – für Ein- und Mehrfamilienhäuser im Raum Stuttgart.

  • Pflichtgemäß für Verkauf & Vermietung nach GEG
  • Bedarfs- und Verbrauchsausweis – wir beraten zur richtigen Art
  • 10 Jahre gültig, DENA-anerkannt & DIBt-registriert
  • Für alle Gebäudetypen im Großraum Stuttgart

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes

Der Energieausweis – umgangssprachlich auch „Energiepass" genannt – zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder Energieverbrauch pro Quadratmeter, die Effizienzklasse (bisher A+ bis H, ab Mai 2026 A bis G nach neuer EU-Skala) und nennt Modernisierungsempfehlungen. Damit ist er das zentrale Dokument für Käufer, Mieter und Vermieter.

Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Es schreibt vor, wann ein Energieausweis ausgestellt, vorgelegt und in Immobilienanzeigen angegeben werden muss. Ausstellen darf den Ausweis ausschließlich eine anerkannte Fachkraft – als DENA-anerkannte Energie-Effizienz-Experten erfüllen wir alle gesetzlichen Voraussetzungen.

Was der Energieausweis aussagt:
  • Wie hoch ist der Energiebedarf oder -verbrauch pro Quadratmeter?
  • In welche Effizienzklasse fällt das Gebäude?
  • Welche Energieträger werden genutzt (Erdgas, Wärmepumpe, Pellets …)?
  • Welche Modernisierungsmaßnahmen empfiehlt der Aussteller?
  • Wie schneidet das Gebäude im Vergleich zu anderen ab?
Jetzt Energieausweis anfragen

Energieausweis auf einen Blick

Gültigkeit

10 Jahre ab Ausstellungsdatum

Effizienzklassen

Aktuell: A+ bis H · Ab Mai 2026: A bis G (neue EU-Skala)

Rechtsgrundlage

§ 80 GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Aussteller

DENA-anerkannter Energie-Effizienz-Experte – DIBt-registriert

Einsatzgebiet

Stuttgart, Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen, Waiblingen & Umgebung

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Nach § 80 GEG müssen Eigentümer bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung einen gültigen Energieausweis vorlegen – und bereits in der Immobilienanzeige die Energiekennwerte angeben.

Hausverkauf

Unaufgefordert bei der ersten Besichtigung vorlegen, spätestens bei Vertragsabschluss übergeben.

Neuvermietung

Bei jedem Mieterwechsel Pflicht – Energiekennwerte müssen bereits in der Anzeige stehen.

Verpachtung

Auch bei der Verpachtung von Gebäuden ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen.

Neubau

Nach § 80 GEG ist für jeden Neubau ein Bedarfsausweis auf Basis der Gebäudeberechnung auszustellen.

Immobilienanzeigen

In kommerziellen Anzeigen (Print, Internet) sind Energiekennwerte, Energieträger und Effizienzklasse anzugeben.

Nach umfassender Sanierung

Nach wesentlichen Änderungen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik ist ein neuer Ausweis auszustellen.

Bußgeld bis 10.000 €

Wer keinen Energieausweis vorlegt, keinen ausstellen lässt oder falsche Daten angibt, begeht laut § 108 GEG eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen – auch für Makler und Anzeigenschalten ohne Pflichtkennwerte.

Tipp: Energieausweis & individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kombinieren

Wenn Sie einen Energieausweis für ein bestehendes Haus benötigen, lohnt es sich oft, diesen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erstellen zu lassen. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet entscheidende Vorteile bei der BEG-Förderung:

  • Bis zu 50 % Förderung für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • +5 % Förderbonus auf jede geförderte Einzelmaßnahme
  • 15 Jahre Nutzung der erhöhten Förderung
  • 60.000 € pro Wohneinheit maximale Fördersumme (statt 30.000 €)
Mehr zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Welchen Energieausweis brauche ich?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – welcher für Ihr Gebäude der Richtige ist, hängt von Baujahr und Wohneinheitenzahl ab. Wir beraten Sie kostenlos und ermitteln, was Sie benötigen.

Günstiger & einfacher

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Abrechnungsjahre (Heizkostenabrechnungen).
  • Weniger Daten erforderlich – kein Aufmaß nötig
  • Geringerer Aufwand bei der Erstellung
  • Ausreichend für Verkauf & Vermietung
  • Ergebnis vom tatsächlichen Nutzerverhalten abhängig
  • Weniger aussagekräftig bei leer stehenden Gebäuden
Wann zulässig: Bei Gebäuden mit Bauantrag ab dem 01.11.1977 – oder bei Gebäuden vor diesem Datum, wenn ein Wärmeschutznachweis vorliegt oder 5+ Wohneinheiten vorhanden sind.
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Aussagekräftiger & objektiver

Bedarfsausweis

Basiert auf der energetischen Qualität der Bausubstanz (Hülle, Dämmung, Anlagentechnik) – unabhängig vom Nutzerverhalten.
  • Objektive Bewertung der Bausubstanz
  • Unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch
  • Bessere Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden
  • Pflicht für Neubau (§ 80 GEG)
  • Aufwendiger – Gebäudedaten werden vollständig erfasst
Wann Pflicht: Bei Gebäuden mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 mit bis zu 4 Wohneinheiten (ohne Wärmeschutznachweis) sowie bei allen Neubauten.
Bedarfsausweis anfragen

Unsicher, welcher Ausweis der Richtige ist? Sprechen Sie uns an – wir ermitteln kostenlos, was Ihr Gebäude benötigt.

Welchen Energieausweis können Sie beantragen?

Klicken Sie auf die zutreffende Option – es reicht, wenn eine der ersten drei Bedingungen erfüllt ist.

Bedarfsausweis erforderlich.

Keine der Bedingungen ist erfüllt. Für Ihr Gebäude muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Bedarfsausweis anfragen

In 3 Schritten zu Ihrem Energieausweis

Sie müssen sich um wenig kümmern – wir übernehmen die Erstellung vollständig und sorgen dafür, dass Ihr Energieausweis GEG-konform und rechtzeitig vorliegt.

Kontakt & Kurzabfrage

Sie schildern uns kurz Ihr Gebäude – Baujahr, Lage, Wohneinheiten und Anlass (Verkauf, Vermietung, Neubau). Wir ermitteln, welcher Ausweistyp benötigt wird und was wir von Ihnen brauchen.

Unterlagen & Daten

Sie übermitteln uns die benötigten Unterlagen: Heizkostenabrechnungen (Verbrauchsausweis) oder Gebäudepläne und Baukonstruktion (Bedarfsausweis). Wir begleiten Sie und sagen Ihnen genau, was nötig ist.

Energieausweis erhalten

Wir erstellen den GEG-konformen Energieausweis, registrieren ihn im DIBt-System und übermitteln Ihnen das fertige Dokument. Sie sind sofort für Verkauf, Anzeigenschaltung oder Mietvertrag gewappnet.

Neu ab Mai 2026

Von der alten Skala A+–H zur neuen EU-Skala A–G

Mit der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD 2024/1275) gilt ab Mai 2026 eine einheitliche Skala von A bis G – statt der bisherigen neun Klassen A+ bis H. Klasse G umfasst die schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands und soll schrittweise sanierungspflichtig werden. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Aktuelle Skala (bis Mai 2026)
A+
≤ 30 kWh/(m²·a) Passivhaus / Plusenergie
A
30 – 50 Sehr gut
B
50 – 75 Gut
C
75 – 100 Befriedigend
D
100 – 130 Ausreichend
E
130 – 160 Mangelhaft
F
160 – 200 Ungenügend
G
200 – 250 Sehr schlecht
H
> 250 Schlechteste Klasse
Neue EU-Skala (ab Mai 2026)
A
Nullemissionsgebäude
B
Fast-Null-Energie-Gebäude
C
Hoch effizient
D
Überdurchschnittlich
E
Durchschnittlich
F
Unterdurchschnittlich
G
Schlechteste 15 % – Sanierungspflicht geplant
Alte Skala (A+ bis H) Neue EU-Skala (A bis G)
A+ / A A (Nullemissionsgebäude)
B B
C C
D D
E E
F F
G / H G (schlechteste 15 %)
Zuordnung ist eine Annäherung HINWEIS

Die genaue Klasseneinteilung wird durch die GEG-Novelle zur deutschen Umsetzung der EPBD geregelt. Die Zuordnung basiert auf dem aktuellen Stand – kleinere Verschiebungen bleiben möglich.

Wer braucht einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist für eine breite Gruppe von Eigentümern und Immobilienprofis relevant – nicht nur beim klassischen Hausverkauf.

Eigentümer vor dem Verkauf

Wer sein Haus oder eine Wohnung verkauft, muss den Energieausweis unaufgefordert bei der ersten Besichtigung vorlegen und spätestens beim Notartermin übergeben. Ohne gültigen Ausweis droht ein Bußgeld.

Vermieter bei Neuvermietung

Bei jedem Mieterwechsel ist ein gültiger Energieausweis Pflicht – schon in der Mietanzeige müssen Energiekennwerte angegeben werden. Auch für Mehrfamilienhäuser gilt: ein Energieausweis pro Gebäude.

Hausverwaltungen & WEGs

Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen für Neuvermietungen oder Verkäufe einen gültigen Energieausweis. Wir unterstützen auch effizient bei mehreren Objekten.

Bauherren bei Neubau

Nach § 80 GEG ist für jeden Neubau ein Bedarfsausweis auf Basis der Gebäudeberechnung auszustellen. Er belegt, dass das Gebäude die GEG-Anforderungen erfüllt – und ist Voraussetzung für die Baugenehmigung.

Bedarfsausweis für Neubauten – was Bauherren wissen müssen

Bei jedem Neubau ist nach § 80 GEG ausschließlich ein Bedarfsausweis Pflicht. Er basiert nicht auf Verbrauchsdaten, sondern auf der technischen Berechnung von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Dämmung nach DIN V 18599 – denn nach dem Einzug liegen noch keine Abrechnungsdaten vor.

Wann greift die Energieausweis-Pflicht beim Neubau?

  • Planungs- und Bauphase: GEG-Anforderungen an Wärmeschutz und Anlagentechnik müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden – der Wärmeschutznachweis ist die Grundlage hierfür.
  • Nach Fertigstellung: Der Energieausweis ist dem Bauherrn oder Eigentümer spätestens nach Abnahme des Gebäudes auszuhändigen.
  • Erstvermietung und Erstverkauf: Bei der ersten Weitergabe ist der Ausweis Mietern oder Käufern unaufgefordert vorzulegen.
  • Immobilienanzeigen: Endenergiebedarf, Energieträger, Effizienzklasse und Baujahr sind nach § 87 GEG Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen.

Welche GEG-Anforderungen muss ein Neubau erfüllen?

Seit Januar 2024 darf der Primärenergiebedarf eines Neubaus maximal 55 % des Wertes eines vergleichbaren Referenzgebäudes betragen – das entspricht etwa dem KfW-Effizienzhaus 55. Neue Heizungsanlagen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (§ 71 GEG). Wer höhere Standards wie EH 40 erreicht, profitiert von zusätzlichen KfW-Fördermitteln. Der Energieausweis dokumentiert den erreichten Standard verbindlich auf der Skala A+ bis H.

Bedarfsausweis für Neubau anfragen

Neubau auf einen Blick

Pflichtausweis

Ausschließlich Bedarfsausweis nach § 80 GEG – kein Verbrauchsausweis möglich

Berechnungsnorm

DIN V 18599 – vollständige technische Gebäudeberechnung

GEG-Grenzwert

Max. 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes

Erneuerbare Energien

Mind. 65 % der Heizwärme aus erneuerbaren Quellen (§ 71 GEG)

Gültigkeit

10 Jahre ab Ausstellungsdatum

Energieausweis für Vermieter – Pflichten und Fristen im Überblick

Wer eine Immobilie vermietet oder verpachtet, ist nach § 80 GEG verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Die Pflicht beginnt nicht erst beim Mietvertrag – sie greift bereits bei der Anzeigenschaltung.

Wann benötige ich als Vermieter einen Energieausweis?

  • Neuvermietung: Bei jedem Mieterwechsel Pflicht – auch bei erneuter Vermietung derselben Wohnung.
  • In Immobilienanzeigen: Endenergiebedarf, Energieträger, Effizienzklasse und Baujahr müssen bereits in der Anzeige stehen.
  • Spätestens bei der Besichtigung: Der Ausweis ist Mietinteressenten unaufgefordert vorzuzeigen.
  • Verpachtung: Auch bei Pachtverträgen für Gebäude gilt die Vorlagepflicht nach § 80 GEG.

Welcher Energieausweis gilt für meine Mietimmobilie?

Welche Variante zulässig ist, hängt von Baujahr und Wohneinheitenzahl ab: Für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten oder Bauantrag ab dem 01.11.1977 ist in der Regel der günstigere Verbrauchsausweis ausreichend. Bei älteren Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten ohne Wärmeschutznachweis ist der Bedarfsausweis Pflicht. Nutzen Sie unseren Schnell-Check weiter oben auf dieser Seite, um zu prüfen, was für Ihr Gebäude gilt.

Welche Strafen drohen ohne Energieausweis?

Wer keinen Energieausweis vorlegt oder Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG. Die zuständige Behörde kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 € verhängen – für Vermieter und Makler gleichermaßen.

Energieausweis für die Vermietung anfragen

Vermietung auf einen Blick

Rechtsgrundlage

§ 80 GEG – Pflicht bei jeder Neuvermietung und Verpachtung

Verbrauchsausweis möglich

Ab 5 Wohneinheiten oder Bauantrag nach dem 01.11.1977

Bedarfsausweis Pflicht

Ältere Gebäude mit bis zu 4 WE ohne Wärmeschutznachweis

Bußgeld

Bis zu 10.000 € bei Verstoß gegen § 108 GEG

Mehrfamilienhäuser

Ein Ausweis gilt für das gesamte Gebäude – nicht pro Wohneinheit

Warum Eigentümer im Großraum Stuttgart uns beauftragen

Ein Energieausweis ist nur so gut wie der Experte dahinter. Unsere DENA-Zertifizierung, DIBt-Registrierung und Ortskenntnis sorgen für einen rechtssicheren Ausweis – zuverlässig und transparent.

DENA-anerkannt & DIBt-registriert

Nur anerkannte Fachkräfte dürfen Energieausweise ausstellen, die bei Verkauf und Vermietung rechtsgültig sind. Wir sind in der offiziellen Expertenliste für Bundesförderung für effiziente Gebäude eingetragen.

Vor Ort im Großraum Stuttgart

Als lokal ansässiges Büro kennen wir die Gebäudetypen und Bauphasen in Stuttgart und Umgebung. Das beschleunigt die Datenerfassung und die Ausstellung erheblich.

Zuverlässige Ausstellung

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, erstellen wir Ihren Energieausweis prompt. Sie erhalten das fertige Dokument rechtzeitig vor Ihrem Besichtigungs- oder Notartermin.

Mehr als nur ein Dokument

Viele Kunden nutzen die Gelegenheit, die Modernisierungsempfehlungen zu verstehen. Auf Wunsch erstellen wir direkt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für maximale Förderung.

Persönliche Beratung inklusive

Wir erklären Ihnen, was der Ausweis bedeutet, wie die Effizienzklasse zu interpretieren ist und welche nächsten Schritte sinnvoll wären. Mo – Sa, 08:00 – 20:00 Uhr.

Fragen rund um den Energieausweis

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Was ist ein Energiepass – und was ist der Unterschied zum Energieausweis?
Energiepass und Energieausweis sind dasselbe Dokument – lediglich der Begriff unterscheidet sich. Die offizielle und gesetzlich korrekte Bezeichnung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) lautet Energieausweis. Der Begriff „Energiepass" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung, die sich in der Bevölkerung verbreitet hat, rechtlich aber nicht existiert. Beide Begriffe meinen dasselbe amtliche Zertifikat, das den energetischen Zustand eines Gebäudes dokumentiert und bei Verkauf, Vermietung und Neubau gesetzlich vorgeschrieben ist.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen von Gebäudetyp, Ausweisart und Aufwand der Datenerfassung ab. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger, da er auf vorhandenen Heizkostenabrechnungen basiert. Ein Bedarfsausweis erfordert mehr Aufwand (Gebäudeaufnahme, Bausubstanz) und ist entsprechend aufwendiger. Genaue Preise nennen wir Ihnen auf Anfrage im kostenlosen Erstgespräch.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Ältere Ausweise verlieren ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden – insbesondere wenn eine Neuvermietung oder ein Verkauf ansteht. Wichtige Modernisierungen (z. B. neues Heizsystem oder Fassadendämmung) können die Neuausstellung auch vor Ablauf sinnvoll machen, da sich die Effizienzklasse verbessert.
Brauche ich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Das hängt von Baujahr und Wohneinheitenzahl ab: Bei Gebäuden mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 mit bis zu 4 Wohneinheiten (ohne Wärmeschutznachweis) ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für Neubauten ebenfalls. In allen anderen Fällen können Eigentümer zwischen beiden Arten wählen. Wir beraten Sie kostenlos, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude der Richtige ist.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen ausschließlich qualifizierte Fachkräfte ausstellen – zum Beispiel Bauingenieure, Architekten und Energieberater mit entsprechender Ausbildung und Zulassung. Nur Ausweise von Personen, die in der Expertenliste für Bundesförderung für effiziente Gebäude (DENA) eingetragen sind, sind nach GEG gültig und werden bei Verkauf und Vermietung anerkannt. Als DENA-anerkanntes Büro erfüllen wir alle Voraussetzungen.
Was steht im Energieausweis drin?
Der Energieausweis enthält: Gebäudestammdaten (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp), den Energiekennwert (Endenergie in kWh/(m²a)), die Effizienzklasse A bis G (neue EU-Skala ab Mai 2026), Angaben zum verwendeten Energieträger und Heizsystem, Vergleichswerte (wie schneidet das Gebäude im Bundesvergleich ab?), eine DIBt-Registriernummer sowie Modernisierungsempfehlungen des Ausstellers. Beim Bedarfsausweis kommen zusätzlich der Primärenergiebedarf und detaillierte Gebäudedaten hinzu.
Muss ich den Energieausweis in Immobilienanzeigen angeben?
Ja – laut § 80 GEG müssen bei kommerziellen Immobilienanzeigen (Zeitung, Internet, Aushang) bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis stehen: Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger, Baujahr des Gebäudes und die Effizienzklasse. Wer diese Angaben weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann ich mit einem Energieausweis Förderung beantragen?
Der Energieausweis allein löst keine Förderung aus – er dokumentiert lediglich den energetischen Ist-Zustand. Für die Beantragung von KfW- oder BAFA-Förderung für Sanierungsmaßnahmen ist eine vollständige Energieberatung oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) notwendig – beides bieten wir an. Mit dem iSFP sichern Sie sich den +5 % iSFP-Bonus bei BEG-Einzelmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Dämmung, Fenster) – der BAFA-Fördersatz steigt dort von 15 % auf bis zu 20 %. Hinweis: Der iSFP-Bonus gilt nicht für die KfW-Heizungsförderung.
Braucht jede Wohnung im Mehrfamilienhaus einen eigenen Energieausweis?
Nein – der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Er gilt für alle Wohneinheiten im selben Haus. Wenn einzelne Eigentümer ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verkaufen, kann der bestehende Energieausweis des Gebäudes verwendet werden, sofern er noch gültig ist.

Jetzt Energieausweis anfragen – schnell, rechtssicher und GEG-konform

Ob Verkauf, Vermietung oder Neubau: Wir stellen Ihren Energieausweis professionell aus und beraten Sie, was der nächste sinnvolle Schritt für Ihre Immobilie ist.